Die Indiskretionen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den Ex-Kommunikationschef von Bundesrat Alain Berset sollen laut der Bundesanwaltschaft durch einen ausserordentlichen Staatsanwalt oder eine ausserordentliche Staatsanwältin untersucht werden. Das erklärte die Bundesanwaltschaft auf Anfrage von Radio SRF.
Die Geschäftsprüfungskommissionen hatten am Montag angekündigt, kommende Woche über ihr Vorgehen entscheiden zu wollen. Dabei ist eine Anhörung vom laufenden Verfahren von Sonderermittler Peter Marti und der Gewaltentrennung abhängig.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Dienstag gegenüber Radio SRF, man habe bei der Aufsichtsbehörde einen Antrag auf Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts oder einer ausserordentlichen Staatsanwältin gestellt.
Schon drei Sonderermittler aktiv
Gibt die Aufsichtsbehörde dem Antrag der Bundesanwaltschaft statt, würden nicht weniger als drei ausserordentliche Staatsanwälte im Zusammenhang mit der Sache ermitteln.
Befragt worden war Lauener vom Sonderermittler des Bundes, Peter Marti. Der ausserordentliche Staatsanwalt war eingesetzt worden, um in Sachen Crypto-Leaks zu ermitteln.
Mehrere Angestellte der Bundesverwaltung waren verdächtigt worden, im Zusammenhang mit der Crypto-Affäre vertrauliche Informationen an die Medien weitergegeben zu haben.
Sonderermittler ermittelt gegen Sonderermittler
Marti weitete seine Ermittlungen dann allerdings auch auf weitere mögliche Fälle von Amtsgeheimnisverletzungen im Zusammenhang mit der Corona-Politik des Bundesrats aus.
Vor dem Hintergrund dieser Ausweitung hatte Lauener im vergangenen September seinerseits Strafanzeige gegen Marti eingereicht. Er wirft dem Sonderermittler Amtsmissbrauch und allenfalls weitere Delikte vor. Als Folge der Anzeige ermittelt der ausserordentliche Staatsanwalt Stephan Zimmerli gegen Marti.