Nach zwei Jahren Pandemie liegen erste Bilanzen zur Krisenbewältigung vor. Vor zehn Tagen präsentierte der Bund seine Evaluation, heute nun haben sich die Kantone geäussert und 15 konkrete Verbesserungsvorschläge präsentiert.
Flickenteppich. Terrassenstreit. Beizen-Tourismus. Krisenfenster. Begriffe wie diese fielen in heisseren Corona-Phasen immer wieder. Im Fokus stand die Frage, wann die Kantone wie viel zu sagen haben sollen bei der Pandemiebekämpfung. Die Lehre aus Sicht der Kantone: Bund und Kantone müssten sich künftig besser absprechen, bilanziert die Konferenz der Kantonsregierungen am Freitag.
Mehr Mitsprache – aber nicht in jedem Fall
Am heftigsten tobte der Krach um Zuständigkeiten und Verantwortung wohl im Herbst 2020, als sich Bund und Kantone gegenseitig zum Handeln aufforderten, später aber auch im Streit um die Öffnung von Terrassen in Skigebieten oder um Massentests an Schulen.
Zu wenig abgesprochen sei insbesondere der Übergang von der ausserordentlichen in die besondere Lage im Frühsommer 2020 gewesen, stellen die Kantone fest. Wann die Lage wechselt und wer wofür verantwortlich ist, müsse im Epidemiegesetz für künftige Fälle klar geregelt werden.
Überdies solle der Bund einen permanenten Krisenstab über alle Departemente hinweg einsetzen – eine Forderung, die bereits verschiedentlich von Politikerinnen oder Forschern erhoben wurde.
Das alles bedeutet aber nicht, dass die Kantone zwingend auch in jeder Lage mehr mitreden möchten. In der besonderen Lage wünschen sich die Kantone nun sogar ausdrücklich, dass der Bund das Zepter stärker in die Hand nimmt. Wenn die epidemiologische Lage überall etwa gleich sei, ergäben 26 unterschiedliche Massnahmen-Kataloge keinen Sinn, hiess es heute.
Klare Verhältnisse mit Bund in Kostenfragen
Eine klarere Regelung wünschen sich die Kantone auch im finanziellen Bereich. Gelten müsse die Devise: Wer zahlt, befiehlt – und wer befiehlt, zahlt auch. Wenn also der Bund Massnahmen anordne, müsse er auch dafür aufkommen. Bereits bis jetzt hat der Bund den grössten Teil der Krisenbewältigung finanziert.
Auch eine solche Regelung zu Finanzhilfen gehöre neu ins Epidemiegesetz, so die Kantone. Eine Revision dieses Gesetzes nach den Erfahrungen aus der Pandemie hat der Bundesrat bereits angekündigt.