SRF News: Die Revision des Finanzkontrollgesetzes ist beschlossen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle erhält dadurch mehr Befugnisse. Was heisst das?
Philipp Burkhardt: Die Änderungen, die man jetzt beschlossen hat, sind eine Folge des Debakels mit der Informatik bei der Steuerverwaltung – Stichwort «Insieme». Damals hatte die Finanzkontrolle eigentlich frühzeitig erkannt, dass bei dem Projekt alles schief läuft, aber ihre Kritik ist nicht bis zu den Verantwortlichen gedrungen. Jetzt wird dafür gesorgt, dass die Erkenntnisse der Finanzkontrolle besser in der Verwaltung verbreitet werden. Ein Versuch der SVP, die Finanzkontrolle bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit zurückzubinden, ist im Nationalrat gescheitert. Die Volkspartei hatte sich daran gestört, dass die Finanzkontrolle wenige Tage vor der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III einen Bericht veröffentlicht hatte, der Prognosen des Bundesrates in Botschaften ans Parlament kritisiert. Das Parlament will ihr deswegen aber keinen Maulkorb verpassen.
Lange berichtete die Finanzkontrolle kaum über ihre Arbeit. Seit einiger Zeit informiert sie offensiver. Nützt oder schadet das ihrer Kontrollarbeit?
Aus der Verwaltung kommen Bedenken, die Kontrolleure würden weniger gut an Informationen herankommen, wenn am Schluss alles publiziert wird. Meiner Meinung nach führt diese neue Transparenz aber eher dazu, dass weniger Kritik an der Verwaltung in den Medien aufscheint. Wenn früher einmal ein Bericht der Finanzkontrolle an die Öffentlichkeit gelangte oder durch eine Indiskretion an die Medien gespielt wurde, war das immer ein mediales Grossereignis. Heute werden die Redaktionen regelmässig mit einer ganzen Fülle an Berichten beliefert. Damit verliert die Kritik daran natürlich an Spektakel. Sie wird zur Normalität.
Wenn früher ein Bericht der Finanzkontrolle an die Öffentlichkeit gelangte, war das immer ein mediales Grossereignis.
Die Finanzkontrolle prüft, wie unsere Steuergelder ausgegeben werden. Wie unabhängig kann sie arbeiten?
Sie ist effektiv total unabhängig vom Parlament und Regierung. Sie ist nur der Bundesverfassung und den Gesetzen verpflichtet und sonst niemandem. Das heisst, sie entscheidet eigenständig, was oder wen sie genau unter die Lupe nehmen will. Sie hat Zugriff auf alle Akten und Daten der Bundesverwaltung. Alle Verwaltungsstellen müssen ihr Auskunft geben. Abliefern muss die Finanzkontrolle ihre Berichte dann zuerst der Finanzdelegation des Parlaments. Das ist die oberste Finanzaufsicht der beiden Räte. Aber sobald die Finanzaufsicht die Berichte gesehen hat, darf sie die Finanzkontrolle veröffentlichen.
Welche Schlagkraft hat die Finanzkontrolle?
Sie kann, wenn sie Missstände entdeckt, Massnahmen beantragen. Wenn die Betroffenen diese ablehnen, kann die Finanzkontrolle bis an den Bundesrat gelangen – aber dann ist Schluss. Durchsetzen kann sie nichts, Sanktionen kann sie auch nicht verhängen. Aber wenn die Verwaltung oder der Bundesrat bocken, bleibt immer noch der Weg übers Parlament, und da hat die eine oder andere Kritik der Finanzkontrolle in den letzten Jahren durchaus ihre Wirkung gezeigt.
Das Gespräch führte Nicoletta Cimmino.