Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die weiteren Öffnungsschritte. So sollen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, ab dem 22. März unter anderem Veranstaltungen mit Publikum und Treffen zu Hause mit zehn Personen möglich sein, zudem ist die Öffnung der Restaurant-Terrassen angedacht.
Derzeit sieht es aber nicht danach aus, dass sich die Corona-Situation wie gewünscht entwickelt. Dennoch drücken mehrere Kantone aufs Gas, was das Tempo der Lockerungen angeht.
Öffnung der Restaurant-Innenräume
Am wichtigsten scheint vielen Kantonen die Lockerung im Gastrobereich zu sein. Die Kantone St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Uri und Schwyz fordern explizit die Öffnung der Innenräume und Terrassen von Restaurants ab dem 22. März – teilweise unter Erwähnung von Auflagen wie beschränkter Platzzahl und angepasster Schutzkonzepte.
Mehr Menschen in Gottesdiensten
Angesichts der bevorstehenden Ostertage erhoffen sich die Kantone Uri, St. Gallen und Appenzell Innerrhoden für Gottesdienste zudem weitergehende Lockerungen – etwa einen Wechsel von der 50-Personen-Regel zu einer platzabhängigen Belegung mit genügenden Abständen. Damit sollen in grösseren Kirchen an Ostern mehr Personen an Gottesdiensten teilnehmen können. Allenfalls soll die Beschränkung auf 150 Personen gelockert werden.
Präsenzunterricht an Hochschulen
Der Kanton Freiburg moniert, im Bereich der Hochschulbildung sei der Vorschlag, Präsenzunterricht für maximal 15 Personen zuzulassen, keine angemessene Lockerung. Auch für den Regierungsrat von Uri ist diese Beschränkung unrealistisch und nicht umsetzbar.
Privattreffen, Homeoffice, Veranstaltungen
Der Kanton Uri fordert weiter, dass Privatveranstaltungen im Innenbereich für 15 Personen erlaubt sind oder dass Kinder und geimpfte Personen nicht mitzählen, wenn die Grenze bei zehn Personen bleibt. Die Homeoffice-Pflicht soll in eine Empfehlung umgewandelt werden, und die Maskenpflicht in Büros soll entfallen, wenn Mindestabstände eingehalten werden.
Der Freiburger Staatsrat regt ausserdem an, die Frage der Öffnung von Schwimmbädern noch einmal zu prüfen. Die Schwyzer Regierung will bei den Lockerungen für Sport, Kultur und Bildung «keine starren Vorgaben». Vielmehr sollten hier die Grösse des Veranstaltungsortes und die Infrastruktur mitberücksichtigt werden.