- Ein heute 28-Jähriger hat eine Minderjährige monatelang zur Prostitution gezwungen, sagt das Solothurner Amtsgericht.
- Es hat den Mann zu 10.5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution einer Minderjährigen.
- Er trat als vermeintlicher Freund auf und gaukelte der 16-Jährigen die grosse Liebe vor («Loverboy-Masche»).
- Mit der Zwangsprostitution verdiente er über eine Million Franken.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann muss zusätzlich zur Freiheitsstrafe einen Schadenersatz von 1.2 Millionen Franken bezahlen.
Mit der «Loverboy-Masche» gefügig gemacht
Die damals 16-Jährige lernte den Mann über eine Chat-App kennen. Er war damals 22 Jahre alt. In den nächsten Monaten zwang der vermeintliche Freund die Minderjährige beinahe täglich zur Prostitution. Er vermittelte sie von Sommer 2016 bis Januar 2018 an Freier, produzierte Fotos und Videos und kassierte die Einnahmen. Das ist für das Amtsgericht erwiesen.
Die Teenagerin wurde zu diversen sexuellen Praktiken gezwungen, hatte ungeschützten Geschlechtsverkehr. Auch die Bedürfnisse des vermeintlichen Freundes musste die junge Frau befriedigen.
Für das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt war klar, dass der Mann ganz nach dem «Loverboy-Schema» gehandelt hatte. Die Teenagerin war verletzlich, sagte bereits die Staatsanwaltschaft während des Prozesstags. Er habe die junge Frau emotional abhängig gemacht und monatelang ausgenutzt.
Sie hatte sich zwar gewehrt, aber der Liebhaber versuchte ihr Mitleid zu wecken. Er sagte, sie bräuchten das Geld für eine gemeinsame Zukunft. Das Mädchen musste sogar nach dem überraschenden Tod ihrer Mutter für ihn anschaffen, selbst am Tag der Abdankungsfeier. Auch diese Punkte der Anklage erachtet das Gericht als Tatsache.
Richter: «Sie haben sie in die Prostitution geführt»
«Sie haben sie in die Prostitution geführt, sie drin behalten, und sie haben davon gelebt, sehr gut sogar», meinte ein Richter bei der Verkündung des Urteils. Das Opfer sei glaubwürdig, befand das Gericht.
Nebst der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht einen Schadenersatz von 1.2 Millionen Franken und eine Genugtuung von 50'000 Franken verhängt. Hinzu kommt für den Täter ein Landesverweis von 10 Jahren. Er hat einen serbischen und kosovarischen Pass.
Am Prozess am Freitag hatte die Verteidigung einen Freispruch verlangt. Er fordere ein faires Urteil, sagte der Angeklagte. Bei der Urteilsverkündung meinte der Richter des Solothurner Amtsgerichts: «Sie haben Fairness gefordert, das ist ein faires Urteil.»
Der 28-Jährige soll gemäss Anordnung des Richters in Haft bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an die nächste Instanz weitergezogen werden. Der Verteidiger hat genau dies vor, sagte er gegenüber SRF. Er warte noch die schriftliche Begründung des Urteils ab.