Eine Autofahrerin stellt ihren Wagen auf das Parkfeld Nummer 16 auf dem Forstacker in Zofingen AG. Es ist zwar etwas blasser markiert als die anderen. Aber an der zentralen Parkuhr kann sie für dieses Feld ganz normal bezahlen.
Dennoch wird die Frau gebüsst: wegen «Parkierens ausserhalb von Parkfeldern». Die Autofahrerin wehrt sich. Sie habe korrekt gehandelt: Die Umrandung des Parkfelds ist samt Nummer sichtbar und die Parkgebühr liess sich bezahlen. Es gehe ihr nicht um die 40 Franken, sagt die Frau im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Mir geht es darum, dass dort vielleicht auch noch andere Autofahrer ahnungslos parkieren und die Polizei ihnen eine Busse abzapft.»
Die Regionalpolizei Zofingen stellt sich auf den Standpunkt, es sei «klar ersichtlich, dass das Parkfeld demarkiert und somit nicht mehr gültig ist.» Aus diesem Grund halte der zuständige Beamte an der Busse fest, teilt sie der Frau mit. Das Parkfeld sei aufgehoben worden, weil der Durchgang für Fussgänger zu schmal war.
Markierung noch nicht genügend klar entfernt
Auch eine Intervention von «Espresso» nützt in diesem Fall nichts. Zwar schreibt Polizeichef Stefan Wettstein: «Es ist richtig, dass die Markierung noch nicht genügend klar entfernt wurde. Die Regionalpolizei hat dies schon vor einiger Zeit bei der zuständigen Bauverwaltung in Auftrag gegeben.»
Der Zofinger Polizeichef hat diesbezüglich bei der Bauverwaltung nachgehakt. Damit löst sich in seinen Augen auch das Problem, dass sich das Parkfeld an der Parkuhr bezahlen lässt: «Wenn die Parkfeldnummer 16 nicht mehr sichtbar ist, wird am Automaten diese auch nicht mehr gelöst.»
Keine Nachsicht der Polizei
Die Frau hat die Busse inzwischen bezahlt. Hätte sie dies nicht getan, wäre ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet worden. Das war der Frau zu aufwendig und für den Betrag von 40 Franken auch zu blöd.
Zur Busse gegen die Frau will sich Stefan Wettstein nicht weiter äussern: «Grundsätzlich möchte ich nicht über bereits bezahlte Ordnungsbussen diskutieren». Die Polizisten seien ausgebildet zu beurteilen, ob eine Busse verhältnismässig sei. Und pathetisch hält er fest: «Die Verpflichtung nach Treu und Glauben zu handeln ist ihnen in der Gelöbnisformel bei der Vereidigung abgenommen worden.»
Für die Zofinger Polizei ist der Fall also klar: Das Parkfeld Nummer 16 sei eindeutig demarkiert. Was finden Sie?