Gleich bei mehreren Kantonen ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gegen Kurzarbeitgesuche von staatsnahen Betrieben eingefahren. «Das Seco hat bis anhin zahlreiche Einsprachen bei den Kantonen erhoben, bezüglich der Bewilligung von Kurzarbeitsentschädigung für Erbringer von öffentlichen Leistungen», bestätigt das Seco auf Anfrage von Radio SRF. Welche Betriebe genau betroffen sind, führt es dabei nicht aus.
Es geht hier insbesondere auch um Unternehmungen im öffentlich-rechtlichen Bereich.
An einer Medienkonferenz präzisierte Boris Zürcher vom Seco, es habe bei den Kantonen bislang 438 Einsprachen gegen genehmigte Bewilligungen für Kurzarbeit deponiert: «Es geht hier insbesondere auch um Unternehmungen im öffentlich-rechtlichen Bereich.»
Die Einsprache bedeutet aber, dass das Seco ausbezahlte Beträge zurückfordern kann. Seit längerem betont es, dass Betriebe, die öffentliche Leistungen erbringen – wie etwa ein Bahnbetrieb –, grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung hätten.
Unklarheit bei den Kantonen
Das Bundesamt für Verkehr hingegen hat Transportunternehmen wie SBB und Postauto vor einiger Zeit explizit dazu aufgefordert, Kurzarbeit anzumelden. Das hat bei vielen Kantonen Verwirrung ausgelöst.
Was will der Bund denn jetzt? «Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass der Bundesrat da ein klares Statement dazu abgibt, ob er allenfalls eine solche Erweiterung des Regimes für Kurzarbeit auch für öffentlich-rechtliche Betriebe will», sagt etwa der Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit im Thurgau, Daniel Wessner.
Thurgau nimmt Zepter in die Hand
Nun schafft der Kanton Thurgau selbst Klarheit: Er lehne Gesuche von öffentlichen Betrieben grundsätzlich ab, darunter auch jenes der SBB-Tochter Thurbo. «Wir haben auch Thurbo eröffnet, dass wir das Gesuch ablehnen werden», so Wessner. Allerdings laufe das Rechtsverfahren noch, «und Thurbo hat im Moment noch die Gelegenheit des rechtlichen Gehörs, kann also dazu Stellung nehmen».
Die Regionalbahn erklärt, sie sei ja vom Bundesamt für Verkehr dazu aufgefordert worden, Kurzarbeit anzumelden. Im Übrigen sei sie – wie der öffentliche Verkehr insgesamt – stark betroffen von der Weisung des Bundes, den ÖV zu meiden.
Noch immer herrscht also Verwirrung. Die Rechtslage aber sei klar, so Boris Zürcher vom Seco: «Jeder kann es im Arbeitslosenversicherungsgesetz nachsehen, schon seit 1984 gilt: Die Kurzarbeitsentschädigung ist ein präventives Instrument. Mit ihr sollen unmittelbar bevorstehende Entlassungen vermieden werden – das ist bei vielen öffentlich-rechtlichen Unternehmen nicht der Fall.»