Wer sich in der Schweiz nicht an die Maskenpflicht hält, soll gebüsst werden. So wollen es der Bundesrat und die Kantone. Die wichtigsten Fragen zu den neuesten Massnahmen gegen das Coronavirus:
Was hat der Bundesrat genau entschieden? Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament Anpassungen am Covid-19-Gesetz vorzuschlagen. Unter anderem beantragt der Bundesrat eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes. Übertretungen, wie zum Beispiel Verstösse gegen die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske, sollen neu ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können – wie bei einer Parkbusse. Das Parlament wird während der Wintersession (ab 30. November) über den Beschluss des Bundesrates befinden. Bussen gegen Maskensünder könnten somit frühestens Anfang 2021 eingeführt werden. Gegen das geänderte Gesetz kann das fakultative Referendum ergriffen werden.
Können Maskensünder momentan nicht mit Bussen bestraft werden? Nein. Momentan können Personen, die gegen Coronavorschriften verstossen, von der Polizei nicht mit einer Ordnungsbusse vor Ort bestraft werden. Die Polizei kann nur ein Strafverfahren gegen Coronasünder einleiten. Während der vom Bundesrat ausgerufenen «ausserordentlichen Lage» im Frühling war es noch anders – da konnte die Polizei die unbürokratischere Variante der Ordnungsbusse anwenden. Diese Möglichkeit will der Bundesrat nun wieder schaffen.
Wer kann gebüsst werden? Alle, die sich nicht an die Covid-Massnahmen des Bundesrats vom 28. Oktober 2020 halten. Zur Maskenpflicht verpflichtet sind alle Menschen über 12 Jahre – ausser mit ärztlichem Attest. Die Maskenpflicht gilt mittlerweile an vielen Orten in der Schweiz. Zum Beispiel auch in belebten Fussgängerbereichen, an Märkten und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.
Wie hoch wird die Busse für Maskenverweigerer sein? Gemäss Ordnungsbussengesetz darf eine solche Busse höchstens 300 Franken betragen. Wer sich während der ersten Coronawelle im Frühling nicht an die Vorschriften des Bundes gehalten hatte (Versammlungsverbot), musste mit einer Busse von 100 Franken rechnen. Teurer wird es jedoch, wenn man gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemassnahmen verstösst. Laut Epidemiengesetz können da die Bussen bei fahrlässigem Verhalten bis zu 5000 Franken und bei vorsätzlichem Verhalten bis zu 10'000 Franken betragen.
Kann man auch gebüsst werden, wenn man mit der Maske die Nase nicht verdeckt? Kaum. Die Polizei hat jeweils einen Ermessensspielraum und wird sicherlich zuerst das Gespräch mit dem Maskensünder suchen. Auch Bundesrat Ueli Maurer plädierte an der gestrigen Medienkonferenz für Augenmass. «Vielleicht hilft da und dort eine Ordnungsbusse, wobei ich auch nicht davon ausgehe, dass wir nur noch Zettel verteilen.»
Was will der Bund mit den Bussen gegen Maskenverweigerer erreichen? Die Bussen sollen der Bevölkerung den Ernst der Situation bewusst machen. So sagte es Bundesrat Maurer. Es brauche Disziplin. Egal, ob man für oder gegen das Maskentragen sei. «Sie können mit 140 km/h fahren wollen, aber es ist halt nur 120 km/h erlaubt. Und Maske ist Maske. Und Vorsicht ist Vorsicht. Ob das passt oder nicht, wir sorgen damit für Ordnung», sagte Maurer.