- Der Bundesrat hat in einer Botschaft ans Parlament ein Paket aus neun Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beschlossen.
- Ein wichtiger Punkt ist die Einführung eines Referenzpreissystems für Generika – also Arzneimittel, deren Patent abgelaufen ist. Diese kosten in der Schweiz laut Bundesrat mehr als doppelt so viel wie im Ausland.
- Die Grundversicherung soll künftig nur noch den Maximalpreis für wirkstoffgleiche Arzneimittel vergüten. Diesen soll das BAG festlegen.
Wird ein teureres Medikament verschrieben, muss der Versicherte die Differenz zu diesem Referenzpreis selbst bezahlen, wie Bundesrat Alain Berset erklärte. Allein damit könnten 300 bis 500 Millionen Franken jährlich eingespart werden: «Wie viel mit den übrigen Massnahmen eingespart werden kann, hängt auch davon ab, wie sie von den diversen Akteuren umgesetzt werden.»
Die Pharmaindustrie hat bereits Widerstand gegen das Referenzpreissystem angekündigt. Die Qualität der Behandlungen würde darunter leiden.
Lehren aus Tarmed-Streit gezogen
Zu den Massnahmen des Bundesrats gehört auch die Einführung eines Experimentierartikels. Er soll innovative und kostendämpfende Pilotprojekte ausserhalb des gesetzlichen Rahmens ermöglichen. Zwar sind solche heute schon möglich. Der Spielraum ist aber klein und wird von Kantonen und Tarifpartnern kaum genutzt. Denkbar wären neue Versicherungsmodelle.
Wie viel mit den übrigen Massnahmen eingespart werden kann, hängt auch davon ab, wie sie von den diversen Akteuren umgesetzt werden.
Zudem soll eine nationale Tariforganisation die Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen weiterentwickeln. Die letzte Tarmed-Revision war nämlich daran gescheitert, dass sich Leistungserbringer und Versicherer nicht einigen konnten. Daraufhin musste der Bundesrat eingreifen. Für den stationären Bereich existiert bereits eine solche Organisation.
Patienten sollen Rechnung überprüfen
Eine bessere Kontrolle dank einer Rechnungskopie an die Versicherten – insbesondere bei Spitalaufenthalten – soll schliesslich ebenfalls dazu beitragen, das Kostenwachstum im Gesundheitssektor zu bremsen.
Die weitere Massnahmen betreffen laut dem Bundesrat Pauschalen im ambulanten Bereich, die Lieferung von Daten der Tarifpartner an Bund und Kantone, das Beschwerderecht bei der Spitalliste und die maximale Höhe der Bussen gegen Leistungserbringer bei Gesetzes- oder Vertragsverstössen.
Das Massnahmenpaket basiert auf den Vorschlägen einer Expertengruppe von 2017. Als nächstes wird das Parlament über die Änderungen befinden.