Mit einem sprachlichen Kniff soll der Zugang zu Medikamenten in der Schweiz verbessert werden. Das teilt das Bundesamt für Gesundheit am Dienstag mit. Besonders betroffen von Lieferengpässen seien Medikamente für Kinder. Damit diese nicht länger auf die nötige Behandlung warten müssten, habe man sich für eine Übergangslösung entschieden.
Lebenswichtige Medikamente aus dem Ausland
Mit der neuen Massnahme können in der Schweiz nicht zugelassene oder nicht verfügbare Arzneimittel, die dringend benötigt werden, von Medizinalpersonen auch dann eingeführt und kurzfristig gelagert werden, wenn sie nicht nur für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten vorgesehen sind.
Die neue Regelung soll die Einfuhr von lebenswichtigen Medikamenten erleichtern, wenn in der Schweiz ein Engpass herrscht. Sie soll so lange gelten, bis gesetzliche Anpassungen die Versorgung wieder verbessern.
Laut BAG wird die neue Regelung von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie und den Kinderärzten Schweiz mitgetragen.
Erweiterte Auslegung des Begriffs «Notfall»
Der Import von Medikamenten wird gelockert, indem der Begriff «Notfall» in der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung neu ausgelegt wird. Auf diese Vorgehensweise hätten sich die Kantonsapothekerinnen und -apotheker der Schweiz, das BAG und Swissmedic geeinigt, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesamts für Gesundheit.
Als Notfall gelte neu jede Situation, «in der die Behandlung akuter Erkrankungen mit einem Arzneimittel, welches in der Schweiz zugelassen, aber nicht verfügbar ist, so schnell wie möglich begonnen werden muss». Notfallmedikamente seien also Arzneimittel, die unverzüglich verabreicht werden müssten.