- Der Schweizer Nachrichtendienst geht beim Datensammeln zu weit und verletzt dabei das Gesetz.
- Zu diesem Schluss kommt die parlamentarische Aufsicht über den Nachrichtendienst, die Geschäftsprüfungsdelegation.
- In ihrem Jahresbericht, der heute publiziert wurde, ist gar die Rede von grundlegenden Mängeln.
Die Geschichte scheint sich zu wiederholen: Nach wie vor sammelt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Informationen als ihm das Gesetz erlaubt. Zu diesem Schluss kommt die parlamentarische Oberaufsicht, die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel). Eine Aufsichtseingabe von grundrechte.ch veranlasste sie, genauer hinzuschauen.
Zu viele Informationen gesammelt
In ihrem Jahresbericht stellt die GPDel dem Nachrichtendienst des Bundes nun kein gutes Zeugnis aus: Unter anderem verstiess der NDB gegen das Gesetz, in dem er Tausende nicht benötigte Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und Texte von Internetseiten sammelte. Das Gleiche gilt für die täglichen Ereignisübersichten, die die GPDel ebenfalls analysiert hat.
Kritisch beurteilt sie auch die Berichte kantonaler Nachrichtendienste. Das Gesetz verbietet nämlich die Beschaffung von Informationen über politische Betätigungen, es sei denn, es bestehe Terror- oder Spionageverdacht.
Daten nach 15 Jahren nicht gelöscht
Vor einigen Jahren war die Überwachung kurdischstämmiger Politiker in Basel ans Licht gekommen. Die GPDel stellte nun fest, dass die entsprechenden Informationen auch nach 15 Jahren noch nicht gelöscht worden sind.
Der NDB messe den Schranken des Gesetzes bei der Datenerfassung zu wenig Beachtung bei, schreibt die GPDel. Ein Grund dafür ist eine interne Weisung, die laut GPDel von einer falschen Auslegung von Rechtsbegriffen ausgeht.
Doch obwohl sich die Aufsichtsdelegation auf die Beurteilungen des Bundesamts für Justiz und des Bundesverwaltungsgerichts stützt, lehnt Nachrichtendienstdirektor Jean-Philippe Gaudin eine Korrektur der Weisung ab.