- Jeder Haushalt soll pauschal 50 Franken zurückerhalten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
- Die Rückzahlung gibt es, weil der Bund zwischen 2010 und 2015 auf die Empfangsgebühren von Radio und Fernsehen zu Unrecht eine Mehrwertsteuer erhoben hatte.
- Zu diesem Schluss kamen zwei Urteile des Bundesgerichts.
Die Pauschale von 50 Franken berechnet sich aus der Gesamtsumme der in dieser Periode einkassierten Mehrwertsteuer. Es handelt sich um 165 Millionen Franken. Dieser Betrag wird geteilt durch die rund 3.4 Millionen berechtigten Haushalte. Finanzieren will der Bundesrat die Rückerstattung aus der Bundeskasse.
Die Pauschale sollen alle Haushalte erhalten, unabhängig davon, ob sie ein Gesuch eingereicht haben oder nicht. Laut Bundesrat handelt es sich um eine einfache und effiziente Lösung. Diese minimiere den Aufwand: die Haushalte brauchten nicht aktiv zu werden und es müssten keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden, schreibt er.
Unternehmen erhalten kein Geld zurück
Von der Rückerstattung ausgeschlossen sollen Unternehmen sein. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftlichen Einbussen erlitten, argumentiert der Bundesrat. Individuelle Ansprüche sollen die Firmen aber weiterhin beim Bundesamt für Kommunikation geltend machen können.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. August 2019. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, wird diese voraussichtlich 2021 in Form einer Gutschrift auf einer Rechnung der heutigen Erhebungsstelle Serafe ausgerichtet.