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Menschen mit Einschränkungen Jede vierte Person mit Handicap wird bei der Arbeit diskriminiert

  • In der Schweiz gehen fast 70 Prozent der Menschen mit einer Beeinträchtigung einer Arbeit nach.
  • Sie werden an ihrem Arbeitsplatz jedoch mehr diskriminiert als Personen ohne Beeinträchtigung.
  • Das steht in einer Datensammlung, die das Bundesamt für Statistik veröffentlicht hat.

Menschen mit Behinderung sind in der Schweiz gut in den Arbeitsmarkt integriert: Von den Menschen ohne Behinderungen beteiligen sich 82 Prozent am Arbeitsmarkt. Nur 13 Prozentpunkte weniger (69 Prozent) sind es bei denjenigen, die ein Handicap körperlicher, psychischer oder geistiger Natur haben.

Von den stark eingeschränkten Personen gehen 46 Prozent einer Erwerbsarbeit nach, wie in der Taschenstatistik nachzulesen ist, welche das Bundesamt für Statistik (BFS) aus Anlass des Tags der Menschen mit Behinderungen veröffentlicht hat.

Verglichen mit den «Unversehrten» arbeiten Personen mit Einschränkungen ein bisschen öfter Teilzeit: 40 Prozent sind weniger als 36 Stunden in der Woche erwerbstätig, während von den Nicht-Beeinträchtigten 27 Prozent mit reduziertem Pensum arbeiten.

Trotz der augenscheinlich hohen Arbeitsmoral klagen Menschen mit Einschränkungen darüber, dass sie benachteiligt, diskriminiert, bedroht, eingeschüchtert, gemobbt, sexuell belästigt sowie verbal und körperlich attackiert werden. 26 Prozent von ihnen gaben das bei der Gesundheitsbefragung 2017 an. Bei den Menschen ohne Behinderung lag der Anteil der Diskriminierten und/oder Gewaltopfern bei 18 Prozent.

Schwächen werden ausgenutzt

Explizit wegen ihrer Einschränkung am Arbeitsplatz diskriminiert fühlen sich 4 Prozent der befragten Menschen mit Behinderung. Von ihnen erfahren 11 Prozent Einschüchterung, Mobbing und Belästigung und 9 Prozent Altersdiskriminierung. Der Anteil steigt mit der sinkenden Wehrhaftigkeit: Von den Personen mit starken Einschränkungen wurde jeder Dritte in den 12 Monaten vor der Erhebung diskriminiert.

Jeder 20. stark, jeder 6. leicht behindert

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Nicht ganz ein Viertel der Bevölkerung muss im Sinne des Gleichstellungsgesetzes mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zurechtkommen. Gemäss der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen 2018 waren 5 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren, die in einem Privathaushalt leben, «stark eingeschränkt» und weitere 17 Prozent «etwas eingeschränkt». 6 Prozent bezog 2019 Leistungen der IV, 4 Prozent bezogen eine Invalidenrente. Aus Sicht der Gleichstellung werden Menschen mit Behinderungen definiert als Personen, die ein dauerhaftes Gesundheitsproblem haben und die bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens (stark oder etwas) eingeschränkt sind.

Bei der Art der Einschränkungen überwiegen Probleme mit dem Erinnerungs- und Konzentrationsvermögen, unter denen 1,7 Prozent der Bevölkerung leiden. Hör- und Sehvermögen ist bei je 1,1 Prozent reduziert, das Gehvermögen bei einem Prozent und ein vermindertes Sprechvermögen beklagen 0,4 Prozent der Bevölkerung.

Frauen trifft es anscheinend weniger hart

Die Statistik offenbart signifikante Geschlechtsunterschiede, Frauen sind in der Regel weniger stark betroffen als Männer: In der Gruppe der stark Eingeschränkten machen sie 49 Prozent aus, unter den IV-Rentnern 47 Prozent; im Gegenzug haben sie in der Gruppe der leicht Eingeschränkten eine 56-Prozent-Mehrheit.

Beim Bildungsstand zeigt sich das erwartete Bild – dem Umstand geschuldet, dass ein Teil der Einschränkungen von Menschen mit Behinderung kognitiver Natur ist: je höher die Ausbildungsstufe, desto geringer ist der Anteil der Handicapierten, welche sie absolvieren.

SRF 4 News, 12:00 Uhr ; 

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