Jetzt ist es amtlich. Bundesanwalt Lauber und zwei seiner Staatsanwälte «erwecken im Fifa-Verfahren den Anschein der Befangenheit». So steht es im Urteil des Bundesstrafgerichts. Übersetzt heisst das: Sie sind befangen – nicht mehr geeignet, einen wichtigen Teil des komplexen Fifa-Verfahrens weiterzuführen und müssen in den Ausstand treten.
Gericht stellt konkrete Rechtsverstösse fest
Dem Bundesanwalt werden damit die nicht protokollierten Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino zum Verhängnis. Diese informellen Treffen und die fehlenden Protokolle dazu hatte bereits die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft in Frage gestellt und nicht zuletzt wegen dieser Treffen eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eingeleitet. Lauber wehrte sich in einer denkwürdigen Pressekonferenz. Darin holte er zum Rundumschlag gegen die Aufsichtsbehörde, gegen die Medien und gegen kritikübende Politiker aus. Er sprach von einer gezielten Kampagne gegen ihn und seine Behörde.
Nun muss er in einem Vorzeigeverfahren in den Ausstand treten. Nicht weil jemand eine Kampagne gegen ihn fährt, sondern weil das Gericht konkrete Rechtsverstösse feststellt.
Chancen der Wiederwahl sinken
Mag sein, dass Lauber mit seinen unkonventionellen Ermittlungsmethoden möglichst schnell zum Ziel kommen, endlich erfolgreich sein wollte im Bemühen, mutmasslich korrupte Fussballfunktionäre vor Gericht zu bringen. Aber in diesem Bemühen muss sich auch ein Bundesanwalt an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Damit bleibt Lauber nur noch wenig Raum zur Verteidigung. Damit sinken auch seine Chancen auf eine Wiederwahl im Herbst im Parlament. Mit diesem Urteil liefert das Gericht jenen National- und Ständeräten Argumente, welche Laubers juristische Kompetenz und Eignung in Frage stellen und ihn deswegen im Herbst nicht wiederwählen wollen. Mit dem heutigen Tag und dem Urteil des Bundesstrafgerichts dürften es einige mehr geworden sein.