Was würde sich mit der Reform ändern? Wird die Reform angenommen, wird das Obligationenrecht punkto Untermiete angepasst. Heute kann eine Vermieterin oder ein Vermieter die Untermiete eines Mieters ablehnen, wenn der verlangte Mietzins zu hoch ist oder ihm «wesentliche Nachteile» entstehen – zum Beispiel durch Lärm oder eine Überbelegung. Künftig könnte er auch Nein sagen, wenn die Untermiete mehr als zwei Jahre dauern soll oder wenn andere Gründe vorliegen, die das rechtfertigen. Ausserdem müssen die Mietenden die Zustimmung künftig schriftlich einholen. Verstossen sie gegen diese Regeln, kann ihnen nach einmaliger Mahnung mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
Wer profitiert von der Reform? Der Hauseigentümerverband HEV setzt sich stark für die Reform ein. Für Vermieterinnen und Vermieter wäre es künftig leichter, die Untermiete abzulehnen oder Mietenden bei Verstössen die Wohnung zu kündigen. Sie argumentieren, dass auch die Mietenden profitieren, weil sie vor zu hohen Zinsen geschützt werden. «Es gibt einfach Mieter, die das missbrauchen. Die zum Beispiel gar nicht mehr in ihrer Wohnung wohnen und diese permanent viel teurer vermieten», sagt Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS), Mitglied des Ja-Komitees. Diese Missbräuche könne man besser bekämpfen, wenn die Untermiete künftig schriftlich geregelt sei.
Wer ist gegen die Reform? Geht es nach dem Mieterinnen- und Mieterverband, stünden mit der Reform zahlreiche langfristige Untermietverhältnisse auf der Kippe. «Hunderttausende von Wohngemeinschaften, die alte Dame, die nach dem Tod ihres Mannes untervermieten muss, um die Wohnung zu behalten, oder im Falle einer Scheidung» – sie alle wären laut Nationalrätin Jacqueline Badran (SP/ZH) vom Nein-Komitee «total abhängig von Vermieters Gnaden». Auch geschäftliche Untermieten wie Bürogemeinschaften oder Gesundheitspraxen wären betroffen. Badran stösst sich auch an der Kündigung innert 30 Tagen bei Verstössen: «Das heisst, ein Formfehler wird zum ausserordentlichen Kündigungsgrund.»
Wie viele Streitfälle gibt es? Zahlen zum Thema Untermiete sind Mangelware. Weder ist bekannt, wie viele Untermietverhältnisse es gibt, noch, wie oft es zu Missbrauch kommt. SRF hat deshalb einzelne Schlichtungsbehörden für Mietsachen angeschrieben und gefragt, wie gross der Anteil von Streitfällen zur Untermiete ist. Beim Bezirksgericht Zürich beschäftige man sich «immer wieder mal» mit der Untermiete, heisst es dort. Doch eine Statistik dazu gebe es nicht. Beim Bezirksgericht Horgen kommt das Thema «eher marginal» vor. Dasselbe scheint für sehr ländliche Gebiete zu gelten, etwa Appenzell Innerrhoden. «In den vergangenen zehn Jahren gab es nach meiner Erinnerung nur ein einziges Verfahren, in dem Untermieter und Untervermieter Parteien eines Schlichtungsverfahrens waren», schreibt Michael Bührer, Sekretär der Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse.