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Streit um Mietrecht wegen Untermiete
Aus 10 vor 10 vom 29.10.2024.
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Mietrechtsreform Abstimmung zur Untermiete: Was sich ändern würde

Das Parlament will die Untermiete neu regeln. Wer profitiert, wer ist dagegen, und was sagen die Mietenden dazu?

Was würde sich mit der Reform ändern? Wird die Reform angenommen, wird das Obligationenrecht punkto Untermiete angepasst. Heute kann eine Vermieterin oder ein Vermieter die Untermiete eines Mieters ablehnen, wenn der verlangte Mietzins zu hoch ist oder ihm «wesentliche Nachteile» entstehen – zum Beispiel durch Lärm oder eine Überbelegung. Künftig könnte er auch Nein sagen, wenn die Untermiete mehr als zwei Jahre dauern soll oder wenn andere Gründe vorliegen, die das rechtfertigen. Ausserdem müssen die Mietenden die Zustimmung künftig schriftlich einholen. Verstossen sie gegen diese Regeln, kann ihnen nach einmaliger Mahnung mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.

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Aktuelle und künftige Regeln für die Untermiete
Aus News-Clip vom 29.10.2024.
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Wer profitiert von der Reform? Der Hauseigentümerverband HEV setzt sich stark für die Reform ein. Für Vermieterinnen und Vermieter wäre es künftig leichter, die Untermiete abzulehnen oder Mietenden bei Verstössen die Wohnung zu kündigen. Sie argumentieren, dass auch die Mietenden profitieren, weil sie vor zu hohen Zinsen geschützt werden. «Es gibt einfach Mieter, die das missbrauchen. Die zum Beispiel gar nicht mehr in ihrer Wohnung wohnen und diese permanent viel teurer vermieten», sagt Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP/BS), Mitglied des Ja-Komitees. Diese Missbräuche könne man besser bekämpfen, wenn die Untermiete künftig schriftlich geregelt sei.

Schlüsselbund steckt in einem Türschloss mit Treppe im Hintergrund.
Legende: Mehr Bürokratie, weniger Missbrauch? Die Mietrechtsreform zur Untermiete ist umstritten. Keystone / Peter Klaunzer

Wer ist gegen die Reform? Geht es nach dem Mieterinnen- und Mieterverband, stünden mit der Reform zahlreiche langfristige Untermietverhältnisse auf der Kippe. «Hunderttausende von Wohngemeinschaften, die alte Dame, die nach dem Tod ihres Mannes untervermieten muss, um die Wohnung zu behalten, oder im Falle einer Scheidung» – sie alle wären laut Nationalrätin Jacqueline Badran (SP/ZH) vom Nein-Komitee «total abhängig von Vermieters Gnaden». Auch geschäftliche Untermieten wie Bürogemeinschaften oder Gesundheitspraxen wären betroffen. Badran stösst sich auch an der Kündigung innert 30 Tagen bei Verstössen: «Das heisst, ein Formfehler wird zum ausserordentlichen Kündigungsgrund.»

Das sagt eine Mieterin zur Untermiete

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Legende: «Ich habe einen sehr unkomplizierten Vermieter» Lotte Avancini hat bis jetzt gute Erfahrungen mit der Untermiete gemacht. SRF

Lotte Avancini wohnt in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung in Winterthur. Im letzten Sommer hat die 30-Jährige ihre Wohnung zum ersten Mal für sieben Wochen untervermietet. «Ich habe zuerst mit meinen Nachbarn oben und unten abgeklärt, ob das für sie auch in Ordnung ist», erzählt Avancini. Danach habe sie mit dem Vermieter telefoniert, der ebenfalls sein Ok gab. Über eine Online-Plattform suchte sie dann die passenden Untermietenden. Dabei achtete sie auf ihr Bauchgefühl: «Ich muss mich ja auch wohlfühlen damit. Mit diesen Leuten, die meine Wohnung benutzen und auf meine Pflanzen aufpassen.»

Weil alles so gut klappte, kann sich die Physiotherapeutin vorstellen, ihre Wohnung auch in Zukunft unterzuvermieten – zum Beispiel, wenn sie ihren Partner in Frankreich besucht: «In dieser Zeit wäre es für mich eine finanzielle Hürde, wenn ich die Wohnung nicht vermiete.» Die bisherige Regelung findet Avancini gut, weil sie schnell und unkompliziert sei. Sie glaubt, dass der Aufwand mit der Reform künftig grösser wäre. «Ein Telefonat würde nicht mehr reichen. Ich müsste einen Brief schreiben, ein Gesuch einreichen, und auf die schriftliche Bestätigung warten.»

Wie viele Streitfälle gibt es? Zahlen zum Thema Untermiete sind Mangelware. Weder ist bekannt, wie viele Untermietverhältnisse es gibt, noch, wie oft es zu Missbrauch kommt. SRF hat deshalb einzelne Schlichtungsbehörden für Mietsachen angeschrieben und gefragt, wie gross der Anteil von Streitfällen zur Untermiete ist. Beim Bezirksgericht Zürich beschäftige man sich «immer wieder mal» mit der Untermiete, heisst es dort. Doch eine Statistik dazu gebe es nicht. Beim Bezirksgericht Horgen kommt das Thema «eher marginal» vor. Dasselbe scheint für sehr ländliche Gebiete zu gelten, etwa Appenzell Innerrhoden. «In den vergangenen zehn Jahren gab es nach meiner Erinnerung nur ein einziges Verfahren, in dem Untermieter und Untervermieter Parteien eines Schlichtungsverfahrens waren», schreibt Michael Bührer, Sekretär der Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse.

10vor10, 29.10.2024, 21:50 Uhr

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