- Wer Verwandte im Kosovo besucht oder geschäftlich in das Land reist, muss nach Rückkehr zehn Tage in die Quarantäne.
- Damit will der Bund die Ausbreitung des Coronavirus stoppen.
- Diese Quarantäne-Pflicht bei der Rückkehr in die Schweiz gilt aber nicht für Swisscoy-Soldaten, wenn sie in die Schweiz zurückkehren.
Das Coronavirus bedroht die Schweizer Armee – im Ausland. Darum gelten auch für die Soldatinnen und Soldaten im Auslandeinsatz die Quarantäne-Regeln des Bundes. Mit einer Ausnahme, der Swisscoy. Reisen Swisscoy-Angehörige heim in die Schweiz, gilt diese Quarantäne-Pflicht nicht.
Zwei Wochen Ferien, vier Wochen Absenz
Oberst Alexander Furer, Kommandant des Kompetenzzentrums für Auslandeinsätze der Schweizer Armee (Swissint), erklärt: «Wenn ein Angehöriger der Swisscoy zwei Wochen Ferien beziehen will, dann würde dies mit der Quarantäne de facto eine Absenz vom Einsatz von insgesamt vier Wochen bedeuten. Vor diesem Hintergrund könnten wir die der KFOR-Mission zugesicherten Leistungen nicht mehr sicherstellen.»
Dann müsste die Schweizer Armee ihre Dienste für die Mission der Nato in Kosovo reduzieren. Die Schweizer Soldatinnen und Soldaten sind die Augen und Ohren der KFOR.
Schutzkonzept der KFOR strenger als in der Schweiz
Die sogenannten «Liaison and Monitoring Teams» leben teilweise inmitten von zivilen Wohnquartieren. Mit dem Nachteil, dass sie sich leichter mit dem Virus anstecken oder es auch selbst verbreiten können. Um das zu verhindern, habe die KFOR ein Schutzkonzept entwickelt, das Abstandhalten und eine strenge Maskenpflicht umfasse, sagt Furer.
Während ihres halbjährigen Einsatzes im Kosovo haben die Soldatinnen und Soldaten Anrecht auf Heimaturlaub. Wöchentlich bringt ein Flieger aktuell zwischen vier und neun Swisscoy-Angehörige in die Schweiz und zurück.
Test nach der Landung in der Schweiz
Doch anstelle einer Quarantäne-Pflicht, die für private Kosovo-Rückkehrer gilt, hat der Oberfeldarzt der Armee für die Swisscoy-Angehörige weniger strenge Massnahmen erlassen. So haben die Soldatinnen und Soldaten fünf Tage vor Abreise in die Schweiz ein Kontaktverbot zur Bevölkerung.
Kurz nach der Landung in der Schweiz müssen sie einen Covid-19-Test machen. Furer sagt: «Bis zum Vorliegen des Resultates des Testes gehen die Armeeangehörigen bei uns in Stans in die Quarantäne. Das ist in der Regel zwischen 12 und 24 Stunden. Wenn das negative Resultat vorliegt, können sie nach Hause und die wohlverdienten Ferien geniessen.»
Auch keine Quarantäne-Pflicht für Diplomaten
Diplomatinnen und Diplomaten des Aussendepartements EDA sind inzwischen ebenfalls von der Quarantäne-Pflicht befreit. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. In der Verordnung sind aber Militäreinsätze im Ausland nicht erwähnt.
Auf Anfrage schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), der Oberfeldarzt der Armee übe die Funktion eines Kantonsarztes aus. Kantonsärzte seien befugt, Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht in Einzelfällen bewilligen zu können. Damit hat also der Oberfeldarzt das Recht, Armeeangehörige von der Quarantäne-Pflicht zu befreien.
Fünftägige Kontaktsperre vor Abreise
Anfang Oktober wird das 42. Swisscoy-Kontingent abgelöst und viele Soldatinnen und Soldaten kommen zurück in die Schweiz. Dann gilt ebenfalls die fünftägige Kontaktsperre vor der Abreise.
Nach der Einreise müssen die Armeeangehörigen noch den Covid-19-Test über sich ergehen lassen. Sollte dieser positiv sein, geht die Soldatin oder der Soldat in die Quarantäne in einer Militäreinrichtung in der Schweiz.