- Das Vorgehen des Kantons Zürich beim geplanten Forschungsstandort auf dem Militärflugplatz Dübendorf war rechtens.
- Mit diesem Entscheid stützen die Bundesrichter eine Beschwerde der Regierung und der Stiftung Innovationspark.
- Für den Kanton Zürich ist das Urteil eine Rehabilitation: Die Vorinstanz hatte das Grossprojekt im Juli 2020 gebremst.
Nach einer Zeit der Zitterpartien und Rückschläge nimmt das Seilziehen rund um den Zürcher Innovationspark ein Ende. Dieses Mega-Projekt sieht auf dem Militärflugplatz Dübendorf einen Forschungsstandort vor. Auf einer Fläche von rund fünfzig Fussballfeldern sollen sich Hochschulen und innovative Firmen mit Robotik, Luft- und Raumfahrt beschäftigen. Die Planung für dieses «Jahrhundertprojekt» stammt vom Kanton Zürich. Wie das oberste Schweizer Gericht nun festhält, war der eingeschlagene Weg der Zürcher Regierung der richtige.
Bundesgericht rügt die Vorinstanz
Noch im letzten Sommer hatte ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes den Innovationspark ins Schlingern gebracht. Die Richter gaben einem Anwohner recht und stoppten das Projekt wegen des kantonalen Gestaltungsplanes.
Dieses Instrument eigne sich zwar für Einzelbauten wie Spitäler oder Mittelschulen. Doch für ein solch komplexes Projekt auf einer Gesamtfläche von 410'000 Quadratmetern sei der Gestaltungsplan untauglich, so das Verwaltungsgericht sinngemäss. Die betroffenen Gemeinden seien in der Pflicht und nicht der Kanton. Dieser Entscheid war für die Zürcher Regierung eine empfindliche Niederlage.
Das Bundesgericht rehabilitiert in seinem Urteil das Planungsinstrument und damit das Vorgehen des Kantons Zürich. Das Gericht rügt die Vorinstanz: Der Entscheid «erscheine als nicht der Situation angepasst und willkürlich», heisst es im Urteil. Auch grossflächige, komplexe Projekte können in einem Gestaltungsplan erfasst werden. Gerade wenn verschiedene Gemeinden beteiligt seien, sei dieses Instrument sinnvoll – damit es nicht zu widersprüchlichen Planungen kommt.
Der Entscheid betrifft die inhaltliche Planung des Innovationsparks allerdings nicht. Denn der Kanton hat sein Konzept nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts bereits überarbeitet – gemeinsam mit den beteiligten Hochschulen, Gemeinden und dem Bund. Eine Taskforce schuf einen Masterplan, um den Forschungspark auf dem Militärflugplatz zur Zufriedenheit sämtlicher Beteiligten betreiben zu können. Dank des jüngsten Urteils können diese Pläne jetzt rascher umgesetzt werden.
Innovationspark Zürich soll zu einem Stadtteil werden
Bereits heute forschen ETH-Studentinnen und Studenten in den Hangars am Militärflugplatz Zürich und beschäftigen sich etwa mit rein elektrischen Sportfliegern. In Zukunft sollen bis zu 14'000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Campus arbeiten, wohnen und leben. Aus dem Innovationspark Zürich soll also ein neuer Stadtteil werden.
Die Forscherinnen und ihre Familien sollen auf dem Areal ins Restaurant, ins Theater und zum Sport gehen können. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Anrainer-Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sollen diese Angebote nutzen können, vor allem auch den grossen Park im Herzen des Areals.
Weiter sehen die Planungsverantwortlichen vor, dass ein Teil des Flugplatzes auch künftig für Militär-Helikopter reserviert bleiben soll. Auch die Rettungsflugwacht Rega und die Flugsicherung Skyguide sollen vor Ort bleiben.