Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» berichtet über Bekannte, ein betagtes Paar ohne Auto mit Corona-Symptomen. Um nicht in diesem Zustand den öffentlichen Verkehr zu nutzen, bestellten sie bei einem lokalen Anbieter ein Taxi. Doch dieser lehnte die Fahrt ab. Der Hörer fragt sich: Darf er das? Gilt nicht auch für Taxis eine Transportpflicht?
Spielraum für die Fahrer
Die Antwort darauf ist nicht einfach, da es immer noch keine einheitlichen Taxiregeln gibt. Grundsätzlich sind die Kantone und Gemeinden dafür zuständig. Dort, wo ein Taxireglement existiert, steht auch eine Beförderungspflicht drin. Es gibt aber Ausnahmebestimmungen, wonach die Fahrerinnen und Fahrer eine Fahrt auch ablehnen können, wenn sie ihnen nicht zumutbar erscheint.
Masken, Trennscheiben und Desinfektionsnebel
Corona habe zu Beginn der Pandemie auch bei den Chauffeuren Ängste ausgelöst, sagt Martin Rohner von der Zürcher Taxifirma «Taxi 444»: «Neun von zehn sagten: Sorry, das machen wir nicht.»
Unterdessen weiss man, dass das Risiko, sich im Auto anzustecken, klein ist, wenn alle Schutzmassnahmen eingehalten werden. Deshalb gilt in den Taxis schon lange die Maskenpflicht. Die Chauffeure sind angewiesen, zu lüften und ihre Fahrzeuge regelmässig zu desinfizieren. Zum Teil werden Handschuhe verlangt fürs Gepäcktragen. Bei «Taxi 444» müssen die Fahrer zudem einmal pro Tag eine spezielle Desinfektionsstation passieren, wo die Autos mit Desinfektionsspray eingenebelt werden.
«Espresso» fragte auch bei grösseren Taxianbietern in Bern und Basel nach. Dort tönt es ähnlich. Immer verbreiteter sind auch Trennscheiben zwischen Fahrer und Fahrgast als zusätzlicher Schutz.
Unterschiedliche Preise
Grundsätzlich könnten Fahrer aber auch weiterhin ohne Problem Nein sagen zu einem Corona-Transport, wenn ihnen das Risiko zu gross scheine, sagt zum Beispiel Markus Kunz von Nova Taxi Bern. Die entsprechende Fahrt werde dann einfach intern weitergegeben.
Die Chancen, trotz Corona ein Taxi zu bekommen, sind also intakt. Die Anbieter sind auch froh, wenn ihnen die Kunden dies mitteilen. Auch, wenn dazu keine Pflicht besteht. Die einen setzen die Preise für diese Fahrten dann sogar tiefer an, andere verrechnen einen Zuschlag – fürs Desinfizieren, wie es heisst.
Auch beim Fahrdienst Uber gilt die Devise: Schutzmassnahmen einhalten. Sollte ein Fahrer dem nicht nachkommen, könne man die Fahrt kostenlos stornieren, schreibt die Uber-Medienstelle auf Anfrage.
GDK: Mit Symptomen wenn möglich nicht in den ÖV
Die Gesundheitsbehörden sind froh um solche Angebote. Denn mit Corona-Symptomen in Tram, Bus oder Zug fahren, das sei keine gute Idee, sagt Kathrin Huber von der Gesundheitsdirektorenkonferenz: «Nur, wenn es nicht anders möglich ist, ist dies eine Option. Dabei aber unbedingt eine Maske tragen, Hygienemassnahmen einhalten und Abstand halten, damit das Risiko minimiert werden kann.»
Und bei schweren Symptomen gilt: Die Ambulanz rufen.