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Die Angeklagten standen in Verbindung zu den Hells Angels.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 29.08.2024. Bild: EPA/FREDRIK VON ERICHSEN
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Motorrad-Gang Brutal verprügelt: Schuldsprüche im Motorrad-Gang-Prozess

Das Bezirksgericht Zofingen AG verurteilt vier Männer nach einem brutalen Angriff auf einen 34-Jährigen.

  • Das Bezirksgericht Zofingen hat vier Männer, die einen 34-Jährigen in einem Clublokal in Oftringen AG brutal zusammengeschlagen haben, verurteilt.
  • Der Hauptangeklagte erhält mit fünf Jahren Gefängnis und 15 Jahren Landesverweis die härteste Strafe.
  • Die Angeklagten waren Mitglieder des «Commando 81» – einer Unterstützer-Gruppe der Hells Angels.

Es war eine Abreibung, die sie dem Opfer verpassten – so steht es in der Anklageschrift. Der Grund: Der Hauptangeklagte verdächtigte das Opfer, in das Kellerabteil seiner Freundin eingebrochen zu haben. Unter anderem habe er Kokain gestohlen.

Laut Anklageschrift hat sich die Tat so abgespielt: Im September 2022 lockten die Angeklagten den Mann unter einem Vorwand in das Clubhaus des «Commando 81». Kaum war das Opfer dort angekommen, sollen die Angeklagten auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben.

Commando 81 und die Hells Angels

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Legende: Die Zahl 81 kommt im Zusammenhang mit den Hells Angels häufig vor. Red White / Rot Weiss sind die Clubfarben der Rockerbande. IMAGO/Thilo Schmülgen

Im Gegensatz zu den Hells Angels ist die Motorradgruppe Commando 81 weniger bekannt. Sie gilt als Support-Gruppe der Hells Angels.

Die Zahl 81 ist dabei ein Code, der sich auf den achten und ersten Buchstaben des Alphabets bezieht (H und A – Hells Angels).

Laut dem Bundesamt für Polizei ist das Commando 81 eine im Kanton Solothurn angesiedelte Gruppierung, die direkt unter der Führung der Hells Angels steht. Erfahrungsgemäss übernehmen die Mitglieder des Commando 81 Aufgaben für den Motorradclub und sind ihm gegenüber auch Rechenschaft schuldig.

Aus solchen Supportgruppierungen rekrutieren die Hells Angels häufig den Nachwuchs für ihren eigenen Motorradclub.

Während ihn die einen festhielten, schlugen und traten die anderen zu. Das Opfer hatte mehrere Rippenbrüche und Prellungen und lag fünf Tage im Spital.

Angeklagte schweigen oder streiten ab

Vor Gericht äusserten sich die Angeklagten teilweise nicht zum Tatgeschehen. Teilweise gaben sie zu, das Opfer geohrfeigt zu haben. Dass alle am besagten Tag anwesend waren, ist unbestritten. Über die Frage, wer wie stark und wie oft zugeschlagen hat, gingen die Aussagen vor Gericht jedoch auseinander.

Der Hauptangeklagte ist teilweise geständig. Über die hohe Forderung der Staatsanwaltschaft zeigte er sich vor Gericht schockiert. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Gefängnis mit anschliessender Verwahrung im Rahmen einer stationären Massnahme. Grund dafür ist ein Gutachten, das dem 38-Jährigen schwere psychische Störungen attestiert.

Hohe Strafen gefordert

Die Forderungen der Staatsanwaltschaft waren deutlich höher als jene der Verteidigung. Im Falle des Hauptbeschuldigten forderte der Verteidiger 23 Monate Gefängnis bedingt. Die Verteidigung der anderen drei Angeklagten verlangten für ihre Mandanten einen Freispruch. Das Bezirksgericht Zofingen sah es jedoch als erwiesen an, dass alle am brutalen Angriff auf das Opfer beteiligt waren. Der Richter sprach von einem «blindwütigen Dreinschlagen».

Im Falle des Hauptangeklagten sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren aus und 15 Jahre Landesverweis. Zwar hat der 38-jährige Libanese Familie in der Schweiz und wäre demnach ein Härtefall. Wegen der vielen Vorstrafen und Gewaltdelikte überwiege aber das öffentliche Interesse, den Mann des Landes zu verweisen. Auf eine Verwahrung verzichtet das Gericht. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass keine Therapie möglich sei.

Schuldsprüche bei allen Beteiligten

Auch zwei weitere Angeklagte erhalten unbedingte Freiheitsstrafen. Ein 30-jähriger Tunesier wird mit fünf Jahren und zwei Monaten bestraft (23 Monate stammen dabei von einer Vorstrafe). Auf einen Landesverweis wird verzichtet, weil die Frau und sein Kind die Schweizer Staatsbürgerschaft haben und er gut integriert sei.

Knapp dreieinhalb Jahre muss ein dritter Beteiligter hinter Gitter. Er war nicht nur beim Angriff dabei, sondern hat auch ältere Menschen um Geld betrogen. Der vierte Angeklagte wird wegen Gehilfenschaft schuldig gesprochen und erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Bedingt, weil er keine Vorstrafen hat.

Weiteres Verfahren ausgekoppelt

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Das Verfahren gegen einen fünften Beteiligten wurde ausgekoppelt, weil der Beschuldigte nicht zur Verhandlung erschienen ist.

Ob die Beteiligten oder die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterziehen, ist noch nicht bekannt.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 29.8.2024, 17:30 Uhr ; 

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