- Der Bundesrat widerspricht der parlamentarischen Aufsicht, wonach er bisher zu wenig gegen Indiskretionen aus der Regierung tue.
- Der Bundesrat betont, dass bei Indiskretionen zu Bundesratsgeschäften konsequent Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft erfolge.
- Viele Massnahmen seien bereits ergriffen worden, weitere Verbesserungen seien angedacht, hält der Bundesrat ohne nähere Angaben fest.
Nach den zahlreichen Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften hatten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) das Thema aufgegriffen.
Sie kamen in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Corona-Leaks nicht direkt dem damaligen Gesundheitsminister Alain Berset angelastet werden könnten. Jedoch habe er wie alle anderen Bundesratsmitglieder zu wenig gegen Indiskretionen unternommen.
Am Mittwoch nahm der Bundesrat nun erstmals Stellung dazu. Demnach hat er bereits verschiedene Massnahmen gegen Indiskretionen ergriffen. Beispielsweise habe er die Bundeskanzlei beauftragt, bei Indiskretionen zu Bundesratsgeschäften konsequent Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft einzureichen. Im Jahr 2023 habe es zwölf solcher Anzeigen gegen unbekannt gegeben.
«Bundesrat verurteilt jegliche Indiskretionen»
Die Bundeskanzlei prüfe zudem in Zusammenarbeit mit den Departementen regelmässig die Notwendigkeit von Zugriffen auf die Datenbank der Bundesratsgeschäfte sowie die Anzahl der Zugriffsberechtigten. Die Abwicklung von geheim klassifizierten Geschäften werde verbessert.
Einen grossen Teil der insgesamt neun Empfehlungen der GPK hält der Bundesrat für bereits erfüllt. Weitere Verbesserungen seien jedoch angedacht, schreibt er. Der Bundesrat verurteile jegliche Indiskretionen und begrüsse daher die Bemühungen der GPK, Indiskretionen seitens des Bundesrats und der Bundesverwaltung zu verhindern.
Sensibilisierung der Bundesangestellten
Namentlich sollen die Bundesangestellten für das Thema der Indiskretionen sensibilisiert und auf die Anzeigepflicht nach dem Bundespersonalgesetz hingewiesen werden. Ferner soll die Whistleblowing-Meldestelle bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) künftig leichter auch für die Meldung von Indiskretionen genutzt werden können.
Schliesslich wird der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich Mitte 2024 eine Botschaft zu einer Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) unterbreiten, mit der die Auswertung von Randdaten betreffend Zugriffe auf Bundesratsgeschäfte erleichtert werden soll. Damit sollen die Voraussetzungen für die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen verbessert werden.