- Mit 51.2 Prozent hat der Souverän am 7. März die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» angenommen.
- Es ist nun in der Aufgabe der 26 Kantone, die Bestimmung in Ausführungsgesetzen zu konkretisieren. Dafür haben die Kantone zwei Jahre Zeit.
- Sollten die Kantone es wünschen, könnte der Bund die gesetzlichen Bestimmungen für die Umsetzung des landesweiten Verbotes erlassen, sich das Gesicht zu verhüllen.
Grundsätzlich seien die Kantone zuständig für die gesetzliche Regelung des Verhüllungsverbots und nicht der Bund, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter in der Fragestunde des Nationalrates. Es handle sich um eine klassische polizeiliche Aufgabe.
Der Bundesrat wolle gewährleisten, dass die neue Bestimmung in der Verfassung rasch umgesetzt werden könne, betonte Keller-Sutter. Sollten die Kantone allerdings auf ihre Kompetenz verzichten, würde der Bund subsidiär gesetzgeberisch tätig werden.
Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahre
Um keine Zeit zu verlieren, habe sie beim Bundesamt für Justiz bereits Vorarbeiten in Auftrag gegeben, berichtete Keller-Sutter dem Nationalrat. Eine Umsetzung der Verfassungsbestimmung im Strafgesetzbuch stelle allerdings gewisse Probleme, sagte sie.
Die wahre politische Frage betreffe nicht die nun verbotenen Ganzkörper-Verschleierungen, sondern den Umgang mit Vermummten an politischen Veranstaltungen oder im Zusammenhang mit Sport. Sollte der Bund ein Gesetz erlassen, gäbe es da kaum mehr Spielraum für die Kantone. Bund und Kantone hätten den Dialog aufgenommen.
Die neue Verfassungsbestimmung verpflichtet die Kantone, innerhalb von zwei Jahren das Verhüllungsverbot in ihrer Gesetzgebung zu konkretisieren.