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Nachrichtendienst-Gesetz Nachrichtendienst: Offener Streit um verdeckte Ermittlung

Wohnungen durchsuchen, Telefone abhören und Kommunikation im Internet mitlesen: Diese Überwachungsmittel sollen dem Nachrichtendienst künftig zur Verfügung stehen. In nur bis zu zwölf Fällen pro Jahr werde das der Fall sein, argumentierte der Bundesrat. Doch jetzt kommen höhere Zahlen ins Spiel.

In zehn bis zwölf Fällen pro Jahr werde der Nachrichtendienst die neuen, bewilligungspflichtigen Massnahmen anwenden: Das hiess es stets in National- und Ständerat - genauso wie in den Beratungen der Sicherheitspolitischen Kommission, wie CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann sagt.

Audio
Nachrichtendienst: Zahl der Überwachungsfälle dürfte höher ausfallen
aus HeuteMorgen vom 17.08.2016.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 20 Sekunden.

Doch jetzt räumt die Befürworterin des neuen Nachrichtendienstgesetzes offen ein, es würden wohl etwas mehr Fälle sein. Sie spricht von «vielleicht zwanzig, vielleicht fünfundzwanzig». Es müsse aber immer eine Bewilligung vorliegen. «Das ganze Bewilligungsverfahren gilt für jeden Fall, der näher überwacht wird», sagt Glanzmann. Der Nachrichtendienst darf die neuen Massnahmen erst nach einem mehrstufigen Bewilligungsverfahren anwenden.

Grund für die Korrektur nach oben seien die Dschihad-Rückkehrer, so Glanzmann. «Während den Beratungen war die Dschihad-Gefahr noch nicht so gravierend, wie heute. Und es ist ehrlich, wenn man das jetzt auch so kommuniziert.»

«Je nach Bedrohungslage relativ»

Beim Verteidigungsdepartement VBS erklärt Sprecher Renato Kalbermatten, in einem Jahr seien durchaus auch einmal mehr als zehn bis zwölf Überwachungsfälle denkbar. «Wir haben immer gesagt, im Durchschnitt sind es etwa zehn Fälle, die wir zur Zeit annehmen, die es sein könnten. Aber natürlich ist diese Zahl relativ je nach Bedrohungslage. Je nach Situation kann das einmal tiefer sein oder dann einmal höher ausfallen.»

Von einem Durchschnittswert sprach auch Verteidigungsminister Guy Parmelin an einer Medienkonferenz im Juni. Aber weder im Abstimmungsbüchlein noch in der Botschaft zum Gesetz ist etwas von «Durchschnitt» zu lesen.

Video
Abstimmungskampf um Nachrichtendienstgesetz
Aus 10 vor 10 vom 16.08.2016.
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 8 Sekunden.

Gesetzesgegner sind skeptisch

Gegner des neuen Gesetzes wie etwa der grüne Nationalrat Balthasar Glättli fühlen sich daher bestätigt: «Wenn aus x-fach wiederholten zehn bis zwölf Fällen während der Kampagne schon jetzt plötzlich über zwanzig werden, dann muss man befürchten, dass es am Schluss wenn das Gesetz in Kraft tritt, dann vielleicht hunderte sind.»

Das sei gar nicht möglich, winkt hingegen das VBS ab. Für Hunderte Überwachungsfälle fehle dem Nachrichtendienst schlicht das Personal. Der Abstimmungskampf zum neuen Nachrichtendienstgesetz, über das am 25. September abgestimmt wird, ist nach der politischen Sommerpause definitiv lanciert.

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