- Der Ständerat will keine weiteren 132.9 Millionen Franken vorsorglich für zusätzliche Unterbringungsplätze für Asylsuchende bewilligen.
- Auch die 31.2 Millionen Franken für den nachträglich erhöhten Teuerungsausgleich für das Bundespersonal lehnt der Ständerat ab.
- Die restlichen Nachtragskredite für 2023 von 433.8 Millionen Franken für Asylbereich, Ukraine-Nothilfe und Personenverkehr heisst der Ständerat gut.
Mit Blick auf den erwarteten Anstieg der Asylgesuche beantragte der Bundesrat 132.9 Millionen Franken für die Finanzierung von 3000 zusätzlichen Unterbringungsplätzen für Asylsuchende in Containern. Dabei geht es um den Bau von Containerdörfern auf Grundstücken der Armee.
Für zusätzliche Reserven bei den Unterbringungsplätzen plädierte für eine Minderheit Eva Herzog (SP/BS). Sie verwies auf die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen zur Notfallplanung im Asylwesen, die nach ihren Worten ohne den Kredit praktisch aufgekündigt würde.
Bevor neue Containerdörfer gebaut würden, soll das Potenzial bei bestehenden Zivilschutzanlagen ausgeschöpft werden, entgegnete Benedikt Würth (Mitte/SG). Auch lasse es das Gesetz nur im Notfall zu, bei neuen Anlagen die Mitspracherechte der Standortgemeinden auszuhebeln.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter betonte, dass die Unterbringung in Zivilschutzunterkünften mit Nachteilen verbunden wäre. Mit dem Kredit könnten die Behörden vorausschauend planen. Doch die kleine Kammer lehnte den Nachtragskredit schliesslich mit 29 zu 13 Stimmen ab.
Löhne beim Bund im Fokus
Kein Gehör zeigte die kleine Kammer dafür, den nachträglich für das Bundespersonal von 2.0 auf 2.5 Prozent erhöhten Teuerungsausgleich mit einem Nachtragskredit zu begleichen.
Da die Erhöhung vom Bundesrat bereits bewilligt ist, muss der Mehrbetrag aus dem bestehenden Budget finanziert und innerhalb der Departemente kompensiert werden. Ob das linear oder proportional geschehen und ob allenfalls für 2024 reservierte Mittel gebraucht würden, sei offen, sagte Finanzministerin Keller-Sutter.
Bevor der Ständerat den Kredit mit 27 zu 12 Stimmen ablehnte, entwickelte sich eine Diskussion über die Lohnsituation beim Bund. Bundesangestellte verdienten schon heute mehr als Mitarbeitende der Privatwirtschaft mit gleicher Qualifikation, erklärte Hansjörg Knecht (SVP/AG). Es gehe auch darum, im Hinblick auf kommende Lohnverhandlungen ein Zeichen zu setzen und sehr zurückhaltend vorzugehen. Eva Herzog (SP/BS) wandte ein, dass eine Ablehnung des Nachtragskredits bedeute de facto eine Kürzung der Mittel des Bundes für andere Ausgaben.
Keller-Sutter relativiert
Die Fragen zur Höhe der Löhne beim Bund und überhaupt bei der öffentlichen Verwaltung seien berechtigt, stellte Bundesrätin Keller-Sutter fest. Sie plädierte mit Blick auf die viel zitierte Studie der Universität Luzern aber für eine differenzierte Sicht. Denn die Hälfte der Bundesangestellten sei in Monopolberufen – vor allem in der Sicherheit für VBS, Grenzschutz oder Fedpol – tätig und könne nicht einfach in die Privatwirtschaft wechseln.
Ansonsten waren die Nachtragskredite unbestritten. Dazu gehören auch zusätzliche sieben Millionen Franken für das Finanzdepartement, um die wirtschaftliche und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zu klären.
Der Ständerat hiess die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 41 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Am Donnerstag befasst sich der Nationalrat damit.