- Die EU-Kommission kann mit Bern über künftige Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz verhandeln.
- Die EU-Mitgliedstaaten haben heute das Mandat der EU-Kommission für Verhandlungen mit der Schweiz genehmigt.
- Letzten Freitag hatte der Bundesrat das definitive Schweizer Verhandlungsmandat mit der EU vorgestellt.
Die formelle Zustimmung zum Mandat war auf der Tagesordnung des Rats für Wirtschaft und Finanzen. Zuvor behandelten Arbeitsgruppen und die ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten das von der EU-Kommission vorgelegte Mandat.
Nachdem der Bundesrat vergangenen Freitag sein Mandat verabschiedet hatte, verfügen nun beide Seiten über einen Auftrag. Die Verhandlungen sollen noch diesen Monat starten, wie das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) letzte Woche sagte. Auf Schweizer Seite hat Chefunterhändler Patric Franzen – er ist stellvertretender EDA-Staatssekretär – die Gesamtleitung. Über die einzelnen Teile des Verhandlungspakets soll parallel verhandelt werden.
Umstrittene Punkte
Zuvor hatten die Kantone, die Aussenpolitischen Kommissionen, weitere Kommissionen sowie Sozial- und Wirtschaftspartner Zeit für Stellungnahmen. Der Bundesrat passte das Mandat daraufhin an und geht nun mit dem endgültigen Mandat in die Verhandlungen mit der EU.
Einer der umstrittenen Punkte ist unter anderem das Stromabkommen. Der Bundesrat will im Stromabkommen anstreben, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl haben, in der geschützten Grundversorgung mit regulierten Preisen bleiben zu können. Für die Stromproduktion, namentlich aus erneuerbaren Energien, will der Bundesrat die wichtigsten staatlichen Beihilfen beibehalten.
Auch die Fragen der Streitbeilegung (inwiefern EU-Recht übernommen wird) sowie die des Lohnschutzes dürften bei den Verhandlungen im Zentrum stehen – letztere innen- wie aussenpolitisch. Hier will der Bundesrat Lohn- und Arbeitsbedingungen garantieren.