- Der Bundesrat hat die im Juni präsentierten Finanzausgleichszahlungen für 2023 definitiv genehmigt.
- Der Ausgleich wird um 290 Millionen Franken höher sein als im vergangenen Jahr.
- Insgesamt belaufen sich die Ausgleichszahlungen auf 5.6 Milliarden Franken.
Absolut gesehen ist der Kanton Zürich im kommenden Jahr grösster Netto-Zahler, mit knapp 500 Millionen Franken. Der Kanton Bern wiederum erhält am meisten Geld: knapp 1.1 Milliarden Franken. Dies teilt die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) mit.
Zug zahlt höchsten Pro-Kopf-Beitrag
Netto-Zahler sind neben Zürich auch die Kantone Schwyz, Nidwalden, Zug, Basel-Stadt und Genf. Pro Kopf zahlt Zug mit neu 2864 Franken allerdings weit mehr in den Ausgleichstopf als die andere Geberkantone: Zürich zahlt 326 Franken, Basel-Stadt zahlt 596 Franken und Genf liefert pro Kopf 344 Franken ab.
Auf der Empfängerseite steht Bern in absoluten Zahlen zuoberst auf der Liste. Der Kanton erhält knapp 1.1 Milliarden Franken, also pro Einwohner oder Einwohnerin 1036 Franken. Der höchste Netto-Betrag aus dem Finanzausgleich pro Kopf geht aber an den Kanton Wallis mit neu 2408 Franken. Der Kanton Jura erhält pro Kopf 2104 Franken.
Dem Finanzausgleich stehen mehrere Instrumente zur Verfügung. Eines davon ist der Ressourcenausgleich. Er wird mit 330 Millionen Franken zusätzlich ausgestattet. Gründe sind mehr Steuererträge und die Tatsache, dass ressourcenstarke Kantone stärker zulegen als ressourcenschwache Kantone.
Die Beiträge für den Ressourcenausgleich werden zu sechzig Prozent durch den Bund und zu vierzig Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Zu diesen gehören Zürich, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Basel-Stadt, Genf als einziger Westschweizer Kanton und neu Appenzell Innerrhoden.
Bei 14 Kantonen steigt der Ressourcenindex 2021 an, bei 12 sinkt er. Der Kanton Basel-Stadt verzeichnet mit plus 11.2 Indexpunkten die grösste Zunahme. Den stärksten Rückgang gibt es im Kanton Schwyz mit minus 4.7 Indexpunkten. Die Kantone Jura und Wallis liegen ohne Unterstützung unter 70 Indexpunkten. Nach dem Ressourcenausgleich erreichen sie die garantierte Mindestausstattung von 86.5 Punkten.
Mehr Geld für Lastenausgleich
Wegen der Anpassung an die Teuerung wird der vom Bund finanzierte Lastenausgleich als zweites Instrument um 18 Millionen Franken auf insgesamt 881 Millionen Franken erhöht. Kantone, die etwa wegen Zentrumsaufgaben oder aufgrund ihrer Topografie mehr Lasten tragen, erhalten Geld aus diesem Topf.
Dank dem befristeten Härteausgleich soll kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Ausgleichssystem 2008 schlechter dastehen. Weil die Zahlungen von Bund und Kantonen seit 2016 um jährlich fünf Prozent des Anfangsbetrags reduziert wurden, sinkt der Härteausgleich um 17 Millionen Franken auf 210 Millionen Franken.
Mit den ebenfalls befristeten Abfederungsmassnahmen werden bis 2025 finanzielle Auswirkungen der Finanzausgleichsreform von 2020 gemildert. 2023 erfolgen Zahlungen von 160 Millionen Franken an ressourcenschwache Kantone.