Die 5G-Technologie: Schlüssel für das Internet der Zukunft – oder unsichtbare Gefahr? Von letzterem sind die Mitglieder des Vereins Schutz vor Strahlung überzeugt. Deshalb wollen sie nun auf gesetzlichem Weg verhindern, dass die 5G-Antennen jemals mit voller Stärke strahlen.
Konkret geht es um das sogenannte Beam forming, bei dem 5G-Antennen ihre Funkstrahlen wie Schweinwerfer fokussiert auf Internetnutzer richten und verstärken. Dadurch erhalten diese volle Leistung, während gleichzeitig in der Umgebung die Strahlenmenge sinkt. Insgesamt soll dadurch die Strahlenbelastung kleiner werden.
Höhere Strahlung: zulässig oder nicht?
Anfang Jahres erklärte der Bundesrat diese temporär höheren Strahlungen deshalb für zulässig. Bis jetzt strahlt noch keine der 5G-Antennen mit Beam forming. Wann und ob die neuen Antennen vollständig in Betrieb gehen, muss das Bundesamt für Umwelt mit den Kantonen prüfen.
Die 5G-Gegner legen nun ein Rechtsgutachten vor, das zum Schluss kommt, dass diese Verordnungsanpassung nicht rechtmässig ist. So steht darin, ein flächendeckendes 5G-Netz berge «eine nicht abschätzbare Gefahr schädlicher Strahlung». Dass die neuen Antennen insgesamt weniger strahlen, dafür fehle der wissenschaftliche Beleg.
5G als Wirtschaftsmotor
Der technische Berater des Vereins doppelt gegenüber SRF nach. Die Strahlung beim Beam forming sei nicht so punktuell, wie man immer höre. «Auch alles was zwischen Antenne und Empfänger ist, ist der Strahlung ausgesetzt». Und: je näher am Sender, desto stärker die Strahlung.
Paul Steffen, Vizedirektor des Bafu hält entgegen, dort wo sich Menschen aufhalten, seien «die Schweizer Vorgaben zehnmal strenger als im Ausland». Eine noch deutlichere und vehementere Position für 5G nehmen Industrie und gewisse Parlamentarier wie FDP Nationalrat Thierry Burkart ein. Solange es keinen Beleg für eine Gesundheitsgefährdung gebe, dürfe man 5G nicht ausbremsen. «Wir sind ein innnovativer Standort. Wer gegen den Fortschritt ankämpft, der gefährdet Schweizer Arbeitsplätze».
Dies sehen die 5G-Gegner freilich anders. Den Worten ihres Rechtsgutachtens sollen Taten folgen. Die Anwaltskanzlei, welche das Gutachten erstellte, empfiehlt «die Beschreitung des Rechtswegs».