Vielerorts gehen die Herbstferien zu Ende. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehrt, muss seit gut einem Monat ein Einreiseformular ausfüllen. Und zwar unabhängig davon, ob man geimpft, genesen oder getestet ist. Wer kein solches Dokument vorweisen kann, riskiert eine Busse von 100 Franken.
Mit dem Formular will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) herausfinden, wer geimpft oder genesen ist – und wer nicht. Diese negativ getesteten Personen müssen vier bis sieben Tage nach der Einreise erneut einen negativen Test vorweisen.
Das ist ein sehr ‹datenhungriges› Formular.
Allerdings: Beim Ausfüllen muss man vieles preisgeben. Nämlich nicht nur, ob man geimpft oder genesen ist. Sondern zum Beispiel auch das Auto-Kennzeichen, die Passnummer oder das Geburtsdatum.
Das sei nicht in Ordnung, findet die Stiftung für Konsumentenschutz: «Dieses Einreiseformular ist ein sehr ‹datenhungriges› Formular», sagt Geschäftsleiterin Sara Stalder.
Die Konsumentenschützerin kritisiert insbesondere, dass das BAG die vielen persönlichen Daten an die Kantone weitergibt. «Man sollte die Möglichkeit haben, auszuwählen, dass nur diejenigen Daten an die Kantone weitergegeben werden, die fürs Contact-Tracing notwendig sind.»
Tracer brauchen nur Teil der Daten
Beat Lauper ist Leiter des Contact-Tracings des Kantons Zürich. Sein Team spürt nicht nur die Kontakte von positiv Getesteten auf, sondern erinnert neuerdings auch negativ getestete Reiserückkehrer und -rückkehrerinnen daran, sich erneut testen zu lassen.
Das BAG liefere alle persönlichen Daten, sagt Lauper. Allerdings brauche man davon nur eine Auswahl: «In der aktuellen Lage sind wir darauf angewiesen, dass wir den Namen, die Mobiltelefon-Nummer sowie die Wohnadresse haben. Die anderen Daten sind für uns nicht relevant.»
Warum also diese Daten-Sammlung durch das Bundesamt für Gesundheit? Die Frage, ob der Umfang verhältnismässig sei, bleibt vom BAG unbeantwortet.
In jedem Fall werden die Daten nach 30 Tagen automatisch gelöscht.
Das Einreiseformular werde von allen Einreisenden verlangt, um eine einheitliche Regelung zu haben: «Falls neue besorgniserregende Varianten auftreten sollten, können die Behörden schnell reagieren.
In jedem Fall werden die Daten nach 30 Tagen automatisch gelöscht.» Am Sammeln der persönlichen Daten bei der Einreise hält das BAG vorerst fest.