Es ist Herbstferienzeit. Wer nicht genesen oder geimpft ist und aus den Ferien zurückkehrt, muss bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Corona-Test vorweisen. Nach vier bis sieben Tagen muss man sich erneut testen lassen und das Resultat dem Kanton melden. Diese neue Einreisebestimmung des Bundes gilt seit dem 20. September. Zudem müssen alle Reisenden – auch die Geimpften – ein Einreiseformular ausfüllen. Die Regeln gelten auch für Touristinnen und Touristen, die längere Zeit in der Schweiz bleiben wollen.
Nur: Wie kontrolliert und überprüft man, ob sich die ungeimpften Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer wirklich zweimal testen lassen? Zuständig dafür sind die Kantone. Diese nehmen ihre Aufgabe unterschiedlich ernst, wie eine Umfrage zeigt.
Automatisiertes Vorgehen im Kanton Luzern
Wie in allen Kantonen prüft man auch in Luzern in erster Linie die Formulare der nicht geimpften und nicht genesenen Personen. Im Kanton Luzern haben sich bisher 2700 Menschen gemeldet, die weder geimpft noch genesen sind. Die Daten erhalten die Kantone vom Bund. Im Schnitt seien es täglich 100 Meldungen, sagt David Dürr, Leiter der Dienststelle Gesundheit und Sport. An Wochenenden sei die Zahl noch höher.
Für die Bearbeitung der Fälle hat Luzern versucht, möglichst viel zu automatisieren: Mails mit der Aufforderung, sich nach der Ankunft in der Schweiz nochmals testen zu lassen, gehen automatisch raus. Über ein Onlineformular können die Leute ihr Testresultat dem Kanton zustellen. «In der Regel sind die Rückmeldungen verständnisvoll», sagt David Dürr.
Die Kontrolle ist eine Ressourcenfrage.
Was passiert mit Leuten, die sich nach mehrmaligem Auffordern nicht melden und keinen Test vorweisen? Eigentlich sollten sie gebüsst werden. Doch David Dürr hat noch keine Antwort. «Hier stellt sich die Frage der Ressourcen. Dazu braucht es auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Das müssen wir mit unserer politischen Leitung noch besprechen.»
Zug übergibt Test-Verweigerer der Polizei
Im Kanton Zug ist hingegen klar: Wer nach sieben Tagen keinen Test vorweist, der wird gebüsst. Im Kanton Zug ist das Contact Tracing für die Bearbeitung der Einreiseformulare zuständig. Pro Tag erhalte der Kanton Zug vom Bundesamt für Gesundheit bis zu 70 Meldungen von nicht- oder nur einmal geimpften Personen.
«Wenn wir die Leute daran erinnern, dass sie sich innerhalb von vier bis sieben Tagen nochmals testen lassen müssen, erhalten wir relativ viele Rückmeldungen», sagt Nicolett Theiler, Leiterin Contact Tracing im Kanton Zug.
Pro Tag haben wir zirka 5 bis 10 Fälle, die sich gar nicht zurückmelden.
Trotzdem gebe es natürlich immer auch solche, von denen man nichts hört, auch nicht nach einer erneuten freundlichen Mahnung: «Pro Tag haben wir zirka 5 bis 10 Personen, die sich gar nicht zurückmelden. Diese leiten wir dann weiter an die Zuger Polizei.» Diese kann Ordnungsbussen aussprechen.
Aargau und Bern setzen nur auf Stichproben
Pragmatischer geht der Kanton Bern vor. In den letzten sieben Tage seien im Durchschnitt 555 Einreiseformulare von nicht geimpften und nicht genesenen Personen eingetroffen, heisst es aus der Gesundheitsdirektion. Man appelliere an die Eigenverantwortung der Einreisenden und führe Stichproben durch.
Dasselbe teilt auch das Departement Gesundheit und Soziales im Kanton Aargau mit und fügt hinzu: Es sei nicht die Aufgabe des Kantons, die zweiten Testtermine durchzusetzen. Seit dem 20. September wurden 2407 Testresultate im Kanton Aargau hochgeladen und 1161 Stichproben durchgeführt.
Es ist nicht die Aufgabe des Kantons, zweite Testtermine durchzusetzen.
Auch wenn die neue Einreiseregelung viel Bürokratie für die Kantone bedeutet: Keiner der angefragten Kantone gab an, dass man Personal aufstocken musste. Aufgrund der aktuell tiefen Fallzahlen könne der Aufwand mit bestehenden Ressourcen bewerkstelligt werden, heisst es beispielsweise aus dem Kanton Bern.