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Schweizer Corona-Massnahmen Die Übersicht: Diese Einreiseregeln gelten ab Montag

  • Der Bundesrat hat seine neuen Regelungen für Reiserückkehrende bekannt gegeben.
  • Ab Montag, 20. September, müssen alle, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Test vorweisen.
  • Zudem müssen sich diese Personen vier bis sieben Tage nach der Rückkehr erneut testen lassen und das Resultat dem Kanton melden.
  • Alle Reisenden – auch die geimpften – müssen zudem ein Einreiseformular (Passenger Locator Form, SwissPLF) ausfüllen.

Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel die Einreise erfolgt. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann gebüsst werden, wie Gesundheitsminister Alain Berset an einer Medienkonferenz in Bern erklärte. Kostenpunkt: 200 Franken für fehlende Testnachweise, 100 Franken bei Fehlen des ausgefüllten Einreiseformulars. Ausnahmen gelten etwa für Transit-Passagiere, für den Güterverkehr oder für Grenzgänger.

Keine Test- und Formularpflicht für Grenzgänger

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Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, die beruflich Güter oder Personen befördern, zudem Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus Grenzgebieten einreisen. Der Begriff «Grenzregion» gilt dabei etwa auch für Baden-Württemberg und Bayern in Deutschland, Tirol in Österreich oder die Franche-Comté in Frankreich.

Kantone müssen kontrollieren, ob der zweite Test gemacht wurde

Flächendeckende Kontrollen werde es nicht geben, vielmehr würde risikobasiert und stichprobenartig kontrolliert. An den Grenzen sind die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und die örtlich zuständigen Polizeieinheiten zuständig. Zudem sind die Kantone angehalten, Stichproben durchzuführen, ob Nicht-Genesene oder Nicht-Geimpfte den zweiten Test auch wirklich gemacht haben. Die Tests vor und nach Einreise sind kostenpflichtig. Es werden sowohl Antigen- als auch PCR-Tests akzeptiert. Wer geimpft oder genesen ist, muss sich nicht testen lassen. Auch Kinder unter 16 Jahren sind ausgenommen.

Schweizer Covid-Zertifikat für Touristinnen und Touristen

Neben der Test- und Formularpflicht für Reiserückkehrer hat der Bundesrat darüber informiert, dass nun auch im Ausland geimpfte und genesene Personen ein Schweizer Covid-Zertifikat erhalten können. Wer mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft ist und in der Schweiz wohnt oder einreist, kann ab dem 20. September ein solches beantragen. Damit könnten etwa auch Touristinnen und Touristen am gesellschaftlichen Leben in der Schweiz teilhaben. Wie im angrenzende Ausland solle der Zugang zum Zertifikat nicht auf sämtliche WHO-Impfstoffe ausgedehnt werden.

Der Bundesrat hatte zwei Varianten zur Anpassung der Einreisebestimmungen in Konsultation gegeben; eine mit doppelter Testpflicht und eine mit Quarantäne. Aufgrund der Konsultationsergebnisse hat sich der Bundesrat nach eigenen Angaben für die erste Variante entschieden.

Kostenpflichtige Tests stehen wieder zur Debatte

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Ab dem 1. Oktober müssen Corona-Tests in den meisten Fällen selber bezahlt werden. Das hat der Bundesrat am 25. August entschieden. Doch nun scheint die Kostenfrage wieder offen zu sein, wie Alain Berset bei der Pressekonferenz durchblicken liess. «Die Tests helfen uns nicht dabei, aus der Krise rauszukommen, sondern nur die Impfung», erklärte Alain Berset an der Pressekonferenz. Nichtsdestotrotz werde man die kostenpflichtigen Tests in der nächsten Sitzung nochmals besprechen. Ob es einen Aufschub oder gar eine Aufhebung geben wird, dazu sagte der Gesundheitsminister nichts.

Die ausführliche Medienmitteilung des Bundes sowie die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie auf der Homepage des BAG .

SRF1, 17.09.2021, 15:00 Uhr ; 

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