- In Appenzell Ausserrhoden wird derzeit die Kantonsverfassung revidiert.
- Die vorberatende Verfassungskommission schlägt vor, dass im Vorwort der Verfassung auf religiöse Begriffe verzichtet wird.
- Ausserdem soll der Artikel zum Schutz vor Diskriminierung mit Begriffen wie «sexuelle Orientierung» oder «Geschlechtsidentität» ergänzt werden.
Schon vor einem Jahr diskutierte die Ausserrhoder Verfassungskommission darüber, ob auf die Erwähnung von Gott in der Verfassung künftig verzichten werden soll. Denn, so das Argument, es gehören immer weniger Leute einer Religion an.
Ähnlich wie die Bundesverfassung nimmt auch die aktuelle Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden im ersten Satz Bezug auf das Christentum: «Im Vertrauen auf Gott wollen wir, Frauen und Männer von Appenzell Ausserrhoden, die Schöpfung in ihrer Vielfalt achten.»
Erneute Diskussion
Künftig soll auf die Erwähnung von Gott in der Präambel, dem Vorwort der Kantonsverfassung, jedoch verzichtet werden. Zwar führte die «Entfernung von Gott» in der Sitzung der Verfassungskommission Ende September erneut zu Diskussionen, jedoch stimmten die Mitglieder am Ende einem Textvorschlag zu, welcher auf religiöse Begriffe verzichtet.
Zur Wahl standen sechs Vorschläge. Einer davon war die bisherige Formulierung der Präambel und nur ein Zweiter enthielt den Begriff «Gott». Wie dem Protokoll der Sitzung zu entnehmen ist, unterschieden sich die Vorschläge auch in ihrer Länge.
Klartext beim Schutz vor Diskriminierung
In einer früheren Sitzung beschäftigte sich die Ausserrhoder Verfassungskommission zudem mit der Formulierung des Artikels gegen Diskriminierung. Entgegen den Vorschlägen des Juristenteams setzte sich die Kommission dafür ein, dass dort explizit Begriffe wie «sexuelle Orientierung», «Geschlechtsidentität», «Geschlechtsmerkmal» oder «Geschlechtsausdruck» aufgeführt werden.
Bisher heisst es in der Ausserrhoder Verfassung: «Niemand darf insbesondere aufgrund seines Geschlechts, (...) seiner Lebensform oder seiner körperlichen und geistigen Anlagen diskriminiert werden.»
Wenn man die sexuelle Orientierung meint und nichts dagegen hat, soll man dies auch explizit nennen.
Oft werde damit argumentiert, dass mit dem Begriff «Lebensform» die sexuelle Orientierung umschrieben werde, sagt Matthias Tischhauser, welcher sich als Mitglied der Verfassungskommission für die Umformulierung des entsprechenden Artikels stark gemacht hatte.
«Wenn man die sexuelle Orientierung meint und nichts dagegen hat, soll man dies auch explizit nennen», so Tischhauser. Das Juristenteam der Kommission hatte argumentiert, man habe mit einer gekürzten Formulierung «beispielhafte und besonders augenfällige Merkmale» genannt, damit der Kerngedanke des Diskriminierungsverbots nicht untergehe, heisst es im Sitzungsprotokoll.