Neue Kohäsionsmilliarde? - Die EU hat sich kaum bewegt
Am Donnerstag besucht EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Schweiz. Soll der Bundesrat dabei der EU eine weitere Milliardenzahlung zusichern? Argumente dafür seien aus Schweizer Sicht schwer zu finden, meint Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt.
Neues Geld an die EU wird nur ausbezahlt, wenn die Union der Schweiz entgegenkommt. Diese Botschaft lässt sich aus der Medienmitteilung herauslesen, die der Bundesrat Ende Juni veröffentlicht hat. «Aufgrund der Fortschritte» in allen europäischen Dossiers, heisst es in umständlichem Amtsdeutsch, «wird er insbesondere erneut prüfen, ob eine Fortsetzung der Vorbereitungsarbeiten für einen neuen Kohäsionsbeitrag» angebracht sei. Will heissen: Ob es eine Neuauflage der Zahlung an 13 EU-Mitgliedstaaten in Osteuropa geben soll, die in der Erstauflage 1,3 Milliarden Franken betragen hat.
Fortschritte in europäischen Dossiers? Wer die Entwicklungen seit dem letzten Treffen von Bundespräsidentin Doris Leuthard mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im April in Brüssel genauer betrachtet, kommt zu einem ernüchternden Fazit. Faktisch hat sich die EU in diesen Monaten kaum bewegt.
Bescheidene Verhandlungsergebnisse
Am 28. Juli konnte das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO bekanntgeben, die Schweiz und die EU hätten das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse aktualisiert. Hier handelt es sich aber um nicht viel mehr als eine Aufdatierung eines bestehenden Abkommens aus dem ersten Paket bilateraler Verträge mit der EU, von der alle EU-Mitgliedstaaten profitieren. Die EU hatte die laufenden Gespräche darüber nach dem Ja des Schweizervolks zur Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014 einseitig blockiert – wie auch in allen anderen europäischen Dossiers. Dies notabene, ohne dass die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen in irgendeiner Weise verletzt hätte. Mit der Deblockierung der Gespräche über die technischen Handelshemmnisse hat die EU also keinen Schritt vorwärts gemacht, sondern im besten Fall einen juristisch nicht abgestützten Rückschritt korrigiert.
Einen «grossen Schritt vorwärts» verkündeten die Bundesbehörden am 16. August: Die Schweiz und die EU hätten die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme beschlossen, was zur Reduktion der Treibhausgase beitragen soll. Auch hier ist nicht viel mehr geschehen, als dass die EU ihre Blockade aufgegeben hat. Das Abkommen ist nämlich bereits seit Ende 2015 fixfertig verhandelt. Und auch in diesem Dossier profitieren beide Seiten von einem Abschluss.
Am 15. November verlautete aus Brüssel, die EU-Kommission sei bereit, mit der Schweiz über einen Beitritt zur Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) zu verhandeln. Auch hier handelt es sich lediglich um eine marginale Weiterentwicklung eines bestehenden Vertrages mit der EU: des Landverkehrs-abkommens, das seit 2002 in Kraft ist.
Bleibt noch die Neuigkeit, die ebenfalls am 15. November via Neue Zürcher Zeitung publik wurde: In Brüssel zirkuliere der Entwurf für einen Beschluss der EU-Kommission, mit dem der Schweizer Rechts- und Aufsichtsrahmen für Börsen als gleichwertig mit der EU-Regulierung anerkannt werden soll. Ohne diese Anerkennung könnten EU-Firmen ab Januar Aktien, die sowohl in der Schweiz als auch in der EU kotiert sind, nicht mehr in der Schweiz kaufen oder verkaufen.
Einzig im Bereich der Börsen ist also so etwas wie ein kleiner Fortschritt zu verzeichnen, der diesen Namen auch tatsächlich verdient. Wobei anzufügen ist, dass die Anerkennung der Gleichwertigkeit im Bereich des Anlegerschutzes, der für die Schweizer Banken viel wesentlicher ist, noch immer aussteht.
Philipp Burkhardt
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Burkhardt ist Leiter der Bundeshausredaktion von Radio SRF, für das er seit 15 Jahren tätig ist. Davor hatte er unter anderem für «10vor10» und die «SonntagsZeitung» gearbeitet.
Und auch in allen anderen wesentlichen Dossiers, die der Bundesrat in seinen Zielen für das laufende Jahr genannt hat, ist kaum bis gar keine Bewegung festzustellen. Das institutionelle Rahmenabkommen. Das Stromabkommen. Das Abkommen zur Teilnahme der Schweiz am EU-Rahmenprogramm «Creative Europe». Keines dieser Ziele dürfte der Bundesrat bis Ende Jahr erreicht haben, wobei es die Landesregierung selbst ist, die mittlerweile beim institutionellen Rahmenabkommen auf die Bremse tritt.
Einige technische Weiterentwicklungen bestehender Abkommen und der Abschluss eines Abkommens, das seit Monaten in der Schublade liegt, dürfte der Bundesrat schwerlich als echten «Fortschritt» in den bilateralen Beziehungen verkaufen können. Zwar kann der Bundesrat mit Recht argumentieren, die bilateralen Verträge mit der EU würden unserem Land dauerhaft Vorteile bringen. Doch die EU profitiert von diesen Verträgen ebenfalls. Und sogar in deutlich stärkerem Ausmass, wie die aktuellsten Zahlen zeigen.
Schweizer Handelsdefizit von 11,5 Mrd Franken
Während die Schweiz im letzten Jahr für 113 Milliarden Franken Waren in die EU exportiert hat, hat die EU für 124,5 Milliarden Franken Waren in die Schweiz geliefert. Es besteht also ein Handelsbilanzdefit der Schweiz gegenüber der EU von 11,5 Milliarden Franken.
Unternehmen aus der EU haben im Jahr 2015 insgesamt knapp 55 Milliarden Franken in die Schweiz investiert. Die schweizerischen Investitionen in die EU (Kapitalexporte) haben hingegen knapp 80 Milliarden Franken betragen.
Im letzten Jahr sind aus der EU 38 640 Personen mehr in die Schweiz eingewandert als ausgewandert. Schweizer haben viel weniger von den Möglichkeiten der Personenfreizügigkeit profitiert: nur gerade 8 547 Personen sind im letzten Jahr in die EU ausgewandert.
Im vergangenen Jahr haben zudem 313 281 Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus den EU-Nachbarstaaten in der Schweiz gearbeitet. Innerhalb von zehn Jahren hat diese Zahl um mehr als 108 000 Personen zugenommen.
Wenn also EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nicht mehr nach Bern mitbringen sollte als die Unterschrift unter ein längst ausgehandeltes Abkommen zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme, dann wäre eine neue Kohäsionsmilliarde letztlich ein Geschenk der Schweiz an die EU.
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Aus 'Rundschau' vom 22.11.2017, 20:55 Uhr (Link zur Sendung)
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Rundschau(Link zur Sendung) vom 22.11.2017, 20:55 Uhr
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