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AHV-Deal stösst auf Zustimmung
Aus Tagesschau vom 14.08.2018.
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Neue Unternehmenssteuerreform Nationalrats-Kommission hält Steuervorlage 17 auf Kurs

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats unterstützt wie der Ständerat eine Steuerreform mit Finanzierung der AHV.

Die Steuervorlage 17 hat eine wichtige Hürde genommen: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat sich grundsätzlich für die vorgeschlagene Lösung des Ständerats ausgesprochen.

Kontroverse Debatte

Die Beratung der Steuervorlage 17 wurde aber kontrovers geführt. Mehrere weitere Konzepte standen zur Debatte, fanden aber keine Mehrheit. Noch ist die Beratung nicht abgeschlossen, sie soll im September fortgesetzt werden.

Im Grundsatz setzte sich aber in der WAK-N eine Unternehmenssteuerreform durch, die mit einer Finanzspritze für die AHV in Höhe von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr verbunden ist. Über die Hälfte dieser Summe soll durch höhere Beiträge zusammenkommen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen dabei je 0,15 Lohnprozente zusätzlich einzahlen.

Höheres Frauenrentenalter später

Die Sozialkommission des Nationalrats hatte dagegen vorgeschlagen, statt höherer Lohnbeiträge den Bund bezahlen zu lassen. Gleichzeitig soll das Frauenrentenalter auf 65 Jahre erhöht werden. In der WAK-N scheiterte dieser Antrag mit 15 gegen 9 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Mehrheit war der Meinung, dass die Frage des Rentenalters in der AHV-Reform geregelt werden solle, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste.

Chancenlos war auch der Vorschlag der Finanzkommission des Nationalrats, statt des Lohnabzugs die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Die WAK-N lehnte auch dies deutlich mit 21 gegen 3 Stimmen ab, weil dazu eine Verfassungsänderung notwendig wäre.

Auch der Vorschlag, die Steuerreform und die AHV-Finanzierung in zwei getrennte Vorlagen unterzubringen, wurde mit 15 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Das Volk sei in der Lage, diese Reform als Ganzes zu beurteilen, befand die Mehrheit.

Beratung und Diskussion geht weiter

Die Beratung der eigentlichen Steuerreform hat erst begonnen. Bei der Teilbesteuerung der Dividenden will die WAK-N ebenfalls dem Ständerat folgen. Demnach sollen Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 10 Prozent beim Bund zu mindestens 70 Prozent und bei den Kantonen zu mindestens 50 Prozent besteuert werden.

Anträge für eine stärkere Besteuerung oder für die Beibehaltung der heute gültigen Rechtslage scheiterten klar. Ebenso wenig will die WAK-N an den Entscheiden des Ständerats zum Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer rütteln, also der Erhöhung auf 21,2 Prozent statt derzeit 17 Prozent.

Im September im Nationalrat

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats wird Anfang September weiter beraten. Dann kommen auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die Patentbox oder Forschungsabzüge zur Sprache. Ab Mitte September ist die Steuervorlage 17 dann im Nationalrat traktandiert.

Die Unternehmenssteuerreform ist nötig, weil Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abgeschafft werden müssen. Um die Abwanderung von Unternehmen zu verhindern, sollen die Firmen generell steuerlich entlastet werden. Die erste Vorlage, die Unternehmenssteuerreform III, war an der Urne abgelehnt worden. Im zweiten Anlauf soll die Steuerreform nun mit einer Art sozialen Ausgleich für die AHV verknüpft werden.

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