- Der Nationalrat hat sich als Erstrat für deutlich höhere Abzüge bei den Steuern für die familienexterne Kinderbetreuung ausgesprochen.
- Neu sollen bis zu 25'000 Franken pro Kind abgezogen werden können.
- Eine gleichzeitige Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs lehnte der Rat aber ab.
Der Nationalrat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 145 zu 32 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu. Die SVP hatte Nichteintreten verlangt, scheiterte aber mit dem Antrag. Die Gesetzesänderung geht nun in den Ständerat.
Der Vorschlag geht auf eine parlamentarische Initiative von Christa Markwalder (FDP/BE) zurück. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer soll demnach so angepasst werden, dass für die familienexterne Kinderbetreuung von Kind und Jahr bis zu 25'000 Franken abgezogen werden können, maximal aber die effektiven Betreuungskosten.
SVP: Zwängerei und einseitige Bevorzugung
Für die SVP ist die erneute Vorlage kurz nach der Abstimmung (siehe Box) «Zwängerei». Marcel Dettling (SVP/SZ) bezeichnete die Vorlage zudem als einseitige Bevorzugung von Gutverdienenden und beantragte Nichteintreten. 42 Prozent bezahlten gar keine Bundessteuer, die könnten gar nicht entlastet werden, unterstützte Esther Friedli (SVP/SG) für ihre Fraktion diese Sichtweise. Die Vorlage bevorzuge lediglich eine kleine Minderheit von Familien.
Dem hielten die Grünen entgegen, es gehe eben gerade nicht um eine generelle Entlastungsvorlage für Familien. Man gehe damit ganz spezifisch das Problem des Fachkräftemangels an, sagte Maja Riniker (Grüne/AG). Ein höherer Abzug für Gutverdienende sei in diesem Fall sinnvoll, um den sogenannten negativen Erwerbsanreiz auszuschalten.
Neuer Versuch eines «Päcklis» scheitert
Allerdings versuchte eine bürgerliche Minderheit auch beim neusten Anlauf, gleichzeitig wiederum den allgemeinen Kinderabzug zu erhöhen. Eingebracht hatte diese Aufstockung Thomas Aeschi (SVP/ZG). Das sei eine massvolle Erhöhung zugunsten der Familien, die ihre Kinder selber betreuten.
Die Mitte hatte Verständnis für das Anliegen der SVP. Eine Mehrheit der Fraktion werde der kleinen Verbesserung des allgemeinen Abzugs zustimmen. Die 1750 Franken mehr Abzug seien ein kleines Zeichen, die Familien sollten in der Wahl des Betreuungsmodells frei sein, erklärte Leo Müller (Mitte/LU). Der Rat lehnte sie in der Detailberatung aber mit 104 zu 79 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.
Die SP stimme der Vorlage «nicht mit Begeisterung» zu, sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). Der negative Arbeitsanreiz für Gutverdienende sei jedoch anzuerkennen. Dies sei der unbestrittene Teil der im September 2020 vom Volk abgelehnten Vorlage gewesen. Es könne nicht sein, dass Zweiteinkommen gänzlich von den Kinderbetreuungskosten aufgefressen würden.
Maurer: Arbeit nicht bestrafen
Finanzminister Ueli Maurer argumentierte, Arbeiten solle nicht bestraft werden, auch jene von Gutverdienern nicht. Es gehe nicht um Familienpolitik, sagte er an die Adresse seiner Parteikollegen. Immerhin liessen sich mit dieser Lösung voraussichtlich 2500 bis 5000 Vollzeitstellen mit inländischen Fachkräften füllen.
Die Aufstockung würde für den Bund vorübergehend zu Mindereinnahmen von rund zehn Millionen Franken pro Jahr führen. Auf längere Sicht ist laut dem Bundesrat aber davon auszugehen, dass die Mindereinnahmen durch die positiven Impulse auf die Beschäftigung kompensiert werden oder sogar mehr Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen in die Bundeskasse spülen.