- Das Referendumskomitee hat seine Nein-Kampagne zu «Lex Netflix» lanciert.
- Das neue Filmgesetz sei konsumentenfeindlich und ein enormer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, begründet das Nein-Komitee.
- Die Schweizer Stimmbevölkerung wird sich am 15. Mai zur Referendumsvorlage äussern.
Das Komitee «Filmgesetz Nein» teilt die Ansicht, dass das neue Filmgesetz «völlig missraten» ist, wie es der Jungfreisinnige Matthias Müller, Präsident des Nein-Komitees, ausdrückte. Von der Vorlage profitiere einzig die Filmbranche. Die Konsumierenden hätten das Nachsehen.
Warnung vor steigenden Abogebühren
Die Gegner machten geltend, dass der Schweizer Film schon heute genügend unterstützt werde. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) für das Jahr 2019 flössen jährlich Subventionen im Umfang von über 120 Millionen Franken. Der nun geplante private Investitionszwang sei nicht akzeptabel, sagte Virginie Cavalli, Co-Präsidentin Junge GLP.
«Privatunternehmen sollen selbst entscheiden können, was sie machen», hielt auch David Trachsel, Präsident der Jungen SVP, fest. Dass Streaminganbieter künftig vier Prozent ihres Bruttoumsatzes ins Schweizer Filmschaffen investieren müssten, sei ein «ordnungspolitischer Sündenfall».
Wie die Befürworter der neuen Regeln verweisen auch die Gegner aufs Ausland, einfach mit einer anderen Aussage: Zahlreiche Länder würden keine Investitionsverpflichtung kennen – beispielsweise Österreich, England, Schweden und Norwegen. Neue Regeln in der Schweiz sind laut Matthias Lüscher vom Verband Suissedigital also «weder notwendig noch zielführend».
Für das Referendumskomitee ist klar, dass die Investitionspflicht – mindestens teilweise – von den Streamingplattformen auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden wird. «Es ist klar, dass in Zukunft die Abogebühren steigen werden», sagte Dominique Roten vom Konsumentenforum.
«Pflichtkonsum schmeckt nicht»
Die neu auch in der Schweiz geplante Quote, wonach Streamingdienste mindestens dreissig Prozent Inhalte senden müssen, die in Europa produziert wurden, erachten die Gegner als kontraproduktiv.
Streaminganbieter müssten in Inhalte investieren, die Nutzerinnen gar nicht sehen wollten, sagte die Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger, Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV). «Pflichtkonsum schmeckt nicht.»
In Vorahnung der geringen Nachfrage müssten die europäischen Werke von den betroffenen Akteuren «besonders gekennzeichnet und gut auffindbar» sein. Damit diktiert laut den Gegnern der «Lex Netflix» neu der Staat, was den Konsumierenden vor die Augen gesetzt werde.
Private TV-Sender befürchten Abbau
Gegen das Gesetz ist auch der Verband Schweizer Privatfernsehen (VSPF). Zwar ist die Verpflichtung, vier Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren, nicht neu. Jedoch dürfen die Sender künftig die Werbung für den Schweizer Film nicht mehr voll, sondern nur noch begrenzt als Investition anrechnen lassen.
Das sei eine «massive Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit für grössere private Schweizer TV-Sender», führte VSPF-Präsident Roger Elsener aus. Es würden neu erhebliche Ersatzzahlungen an das unabhängige Filmschaffen fällig. Das vernichte Stellen.