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Neues Filmgesetz «Lex Netflix»: Das sind die Argumente der Gegner

  • Das Referendumskomitee hat seine Nein-Kampagne zu «Lex Netflix» lanciert.
  • Das neue Filmgesetz sei konsumentenfeindlich und ein enormer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, begründet das Nein-Komitee.
  • Die Schweizer Stimmbevölkerung wird sich am 15. Mai zur Referendumsvorlage äussern.
Video
Aus dem Archiv: Abstimmung «Lex Netflix»: Bundesrat befürwortet das Filmgesetz
Aus Tagesschau vom 08.03.2022.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 20 Sekunden.

Das Komitee «Filmgesetz Nein» teilt die Ansicht, dass das neue Filmgesetz «völlig missraten» ist, wie es der Jungfreisinnige Matthias Müller, Präsident des Nein-Komitees, ausdrückte. Von der Vorlage profitiere einzig die Filmbranche. Die Konsumierenden hätten das Nachsehen.

Warnung vor steigenden Abogebühren

Die Gegner machten geltend, dass der Schweizer Film schon heute genügend unterstützt werde. Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) für das Jahr 2019 flössen jährlich Subventionen im Umfang von über 120 Millionen Franken. Der nun geplante private Investitionszwang sei nicht akzeptabel, sagte Virginie Cavalli, Co-Präsidentin Junge GLP.

Matthias Müller, Jungfreisinnige Präsident des Nein-Komitees.
Legende: Matthias Müller, Präsident des Nein-Komitees, bezeichnet das neue Filmgesetz als «völlig missraten». Keystone

«Privatunternehmen sollen selbst entscheiden können, was sie machen», hielt auch David Trachsel, Präsident der Jungen SVP, fest. Dass Streaminganbieter künftig vier Prozent ihres Bruttoumsatzes ins Schweizer Filmschaffen investieren müssten, sei ein «ordnungspolitischer Sündenfall».

Wie die Befürworter der neuen Regeln verweisen auch die Gegner aufs Ausland, einfach mit einer anderen Aussage: Zahlreiche Länder würden keine Investitionsverpflichtung kennen – beispielsweise Österreich, England, Schweden und Norwegen. Neue Regeln in der Schweiz sind laut Matthias Lüscher vom Verband Suissedigital also «weder notwendig noch zielführend».

So viel müssen Streamingdienste andernorts abgeben

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Bereits heute werden Online-Plattformen in rund der Hälfte der europäischen Länder verpflichtet, einen Teil ihres Umsatzes in das nationale oder europäische Filmschaffen zu investieren. Entweder erfolgen diese über direkte Investitionen in die Herstellung von Filmen oder über Abgaben an

die jeweiligen Filmförderungsinstitutionen.

Eine Investitionspflicht für nationale Kinofilme bzw. Filme in der Landessprache kennen:

  • Belgien (2.2 %)
  • Dänemark (2 %)
  • Frankreich (12 % bis 22 %)
  • Griechenland (1.5 %)
  • Italien (10 %)
  • Portugal (1 %)
  • Spanien (5 %)
  • Tschechische Republik (1 %)

Investitionspflicht für europäische Kinofilme u.a.:

  • Frankreich (15 % bis 26 %)
  • Italien (20 %)
  • Slowenien (1 %)

Direkte Abgaben an die Filmförderung:

  • Frankophones Belgien (2.2 %)
  • Deutschland (2.5 %)
  • Frankreich (5.15 %)
  • Kroatien (2 %)
  • Rumänien (3 %)
  • Slowakei (0.5 %)
  • Tschechische Republik (0.5 %)

Die meisten dieser Länder erheben die Abgabe zusätzlich zur Investitionspflicht.

Für das Referendumskomitee ist klar, dass die Investitionspflicht – mindestens teilweise – von den Streamingplattformen auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden wird. «Es ist klar, dass in Zukunft die Abogebühren steigen werden», sagte Dominique Roten vom Konsumentenforum.

 «Pflichtkonsum schmeckt nicht»

Die neu auch in der Schweiz geplante Quote, wonach Streamingdienste mindestens dreissig Prozent Inhalte senden müssen, die in Europa produziert wurden, erachten die Gegner als kontraproduktiv.

Mitglieder des Nein-Komitees

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Zum überparteilichen Komitee «Filmgesetz Nein» gehören Vertreterinnen und Vertreter der Jungfreisinnigen, der Jungen SVP, der Jungen Mitte und der Jungen GLP. Daneben wird das Referendum auch vom Verband Schweizer Privatfernsehen, Gewerbeverband, Verband Suissedigital und vom Konsumentenforum unterstützt.

Streaminganbieter müssten in Inhalte investieren, die Nutzerinnen gar nicht sehen wollten, sagte die Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger, Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV). «Pflichtkonsum schmeckt nicht.»

In Vorahnung der geringen Nachfrage müssten die europäischen Werke von den betroffenen Akteuren «besonders gekennzeichnet und gut auffindbar» sein. Damit diktiert laut den Gegnern der «Lex Netflix» neu der Staat, was den Konsumierenden vor die Augen gesetzt werde.

Private TV-Sender befürchten Abbau

Gegen das Gesetz ist auch der Verband Schweizer Privatfernsehen (VSPF). Zwar ist die Verpflichtung, vier Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren, nicht neu. Jedoch dürfen die Sender künftig die Werbung für den Schweizer Film nicht mehr voll, sondern nur noch begrenzt als Investition anrechnen lassen.

VSPF-Präsident Roger Elsener.
Legende: Roger Elsener, Präsident des Verbands Schweizer Privatfernsehen (VSPF), sieht bei einem Ja zum neuen Filmgesetz eine «massive Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit für grössere private Schweizer TV-Sender». Keystone

Das sei eine «massive Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit für grössere private Schweizer TV-Sender», führte VSPF-Präsident Roger Elsener aus. Es würden neu erhebliche Ersatzzahlungen an das unabhängige Filmschaffen fällig. Das vernichte Stellen.

 

SRF 4 News, 29.03.2022, 14 Uhr ; 

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