Ein Flug in die Sommerferien, eine Geschäftsreise oder ein Familienbesuch auf einem anderen Kontinent. Wer einen Flug bucht, gibt persönliche Informationen wie Name, Vorname und die Reiseroute an. Was davon künftig an andere Länder weitergegeben wird und wie die Schweiz einreisende Personen kontrolliert, ist im Flugpassagierdatengesetz geregelt. Die wichtigsten Punkte vor der Beratung im Nationalrat.
Was ändert mit dem Flugpassagierdatengesetz?
Schon heute werden Angaben zu Flugpassagieren, die aus der Schweiz starten, anderen Ländern wie den USA, den EU-Ländern oder Kanada angegeben. Die Fluggesellschaften übertragen etwa Name, Vorname, Geburtsdatum, Angaben zum Visum sowie Lande- und Umsteigedestinationen. Diese Daten werden als sogenannte Passenger Name Record (PNR) übermittelt. Weil der Schweiz eine gesetzliche Grundlage dafür fehlt, wertet sie bislang nicht systematisch die Daten aller Flugpassagiere aus. Mit dem Flugpassagierdatengesetz soll das ändern.
Wer kontrolliert die Flugdaten?
Für die Kontrolle der Flugdaten soll eine neue Behörde im Bundesamt für Polizei (Fedpol) geschaffen werden. In dieser sogenannten «Passenger Information Unit» (PIU) werden die Flugdaten der einreisenden oder durchreisenden Passagiere mit den Fahndungssystemen der Polizei abgeglichen. So sollen Personen frühzeitig erkannt werden, die der Planung von terroristischen Straftaten verdächtigt werden. Wird ein potenzieller Gefährder erkannt, soll dieser noch vor dem Abflug in die Schweiz von den Behörden im Ausland abgefangen werden.
Warum braucht die Schweiz ein Flugpassagierdatengesetz?
Um die 70 Länder weltweit nutzen schon PNR-Daten, um Passagierlisten systematisch mit den Fahndungssystemen abzugleichen. Die Schweiz ist unter Druck. Andere Länder drohen der Schweiz ohne PNR-Bekanntgabe mit hohen Geldstrafen und einem Entzug der Landerechte.
Die EU hat alle ihre Mitgliedsländer dazu verpflichtet, solche PNR-Datenbanken aufzubauen. Die USA haben der Schweiz gar ein Ultimatum gestellt: Will die Schweiz im Visa Waiver Programm bleiben, muss sie die PNR-Daten nutzen. Dank dem Waiver Programm dürften Schweizerinnen und Schweizer für Geschäfts- oder Ferienreisen für bis zu 90 Tage ohne Visum in den USA reisen.
Was ändert für Flugpassagiere?
Schon heute werden die Daten von Passagieren, die aus der Schweiz abfliegen, von den Airlines an viele Länder übermittelt. Etwa in alle EU-Staaten. Künftig werden Flugpassagiere bei der Buchung darüber informiert, dass ihre PNR-Daten verwendet werden. Dabei gelten Datenschutzbestimmungen. Angaben zur ethnischen Herkunft, zur politischen Meinung, zur religiösen Überzeugung, dem Gesundheitszustand oder zur sexuellen Ausrichtung dürfen nicht erfasst werden. Jede Person kann zudem künftig Auskunft beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) verlangen, ob die PIU Daten über sie bearbeitet, oder nicht.
Was sind die Knackpunkte im Parlament?
Im Grundsatz sind sich alle Parteien einig, dass es ein Flugpassagierdatengesetz braucht. Dennoch gibt es umstrittene Punkte. Etwa wie lange solche PNR-Daten aufbewahrt werden sollen. Und ob sie sofort pseudonymisiert werden müssen oder nicht, damit man den Klarnamen nicht mehr erkennt. Zudem wird im Nationalrat verlangt, dass auch die Privatfliegerei von der Kontrolle über die PNR-Daten betroffen ist. Der Kanton Zürich hatte dies in der Vernehmlassung vergeblich gefordert.