Das will die Initiative: Sie fordert ein landesweites Verhüllungsverbot. Im Auge hat das Komitee religiös begründete Verschleierungen, aber auch vermummte Vandalen. Ausnahmen vom Verhüllungsverbot will es aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums zulassen. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Ständerat ist dagegen: Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» des Egerkinger Komitees lehnen sowohl der Ständerat als auch die vorberatende Nationalratskommission ab.
Das will der Gegenvorschlag: Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Ständerat eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss, beispielsweise zur Billettkontrolle.
Das sagen die Gegner: Die Gegner des Gesetzesprojekts argumentieren, dass der Gegenvorschlag wenig bringe, weil er weitgehend Selbstverständliches regle.
So sehen es die Befürworter: Sie sind der Auffassung, ein Gegenentwurf würde den Problemen Rechnung tragen, welche die Initiative aufzeige.
Darum wird es spannend: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats sprach sich im Herbst mit 13 zu 12 Stimmen äusserst knapp gegen einen Gegenvorschlag aus. Mit den neuen Mehrheiten in der grossen Kammer könnte sich das Blatt wenden.
Bereits kantonale Verbote in Kraft: Burka-Verbote gibt es heute in den Kantonen St. Gallen und Tessin. In St. Gallen trat das Verbot Anfang Jahr in Kraft, im Tessin gilt es seit dem 1. Juli 2016.
So kommt die Burka-Initiative in der Bevölkerung an: Die Volksinitiative, die von SVP-Exponenten lanciert wurde, fände laut einer aktuellen Umfrage eine Mehrheit. 63 Prozent von knapp 1000 Befragten würden ein Ja einlegen.