- Der Ständerat empfiehlt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» mit 34 zu 9 Stimmen zur Ablehnung.
- Den Gegenvorschlag des Bundesrates unterstützt der Ständerat mit 35 zu 8 Stimmen.
- Die Initiative kommt in den Nationalrat und – sofern sie nicht zurückgezogen wird – vors Volk.
Für die Frauen und Männer im Ständerat ist klar: Vollverschleierung widerspricht den Schweizerischen Werten fundamental. In der Schweiz schaut man sich beim Kommunizieren in die Augen und ins Gesicht. Das gilt als normal.
Noch werte-widriger als die Vollverschleierung selbst ist jedoch der Zwang zur Vollverschleierung. Doch dieser wird vom Straftatbestand der Nötigung bereits abgedeckt, wie viele Rednerinnen und Redner betonten.
Es gebe zwar sehr wenige Frauen in der Schweiz, die sich voll verschleierten, hielten mehrere Ständerätinnen und Ständeräte, darunter auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter, fest. Aber abgesehen von übereifrigen Konvertitinnen seien es meistens Touristinnen. Daher sei der Bedarf, dazu ein Gesetz zu erlassen, nicht gross, wie die SPK-Kommissionssprecherin Pascale Bruderer-Wyss (SP/AG) sagte. In diesem Punkt seien auch die föderalen Rechte der Kantone zu respektieren. Grundsätzlich sind die Kantone für die Sicherheit zuständig.
«Es geht bei dieser Initiative, wie bei der Minarett-Initiative, vor allem um die Symbolik», sagte Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR). Terrorismus könne damit kaum verhindert werden, denn Anschläge verübende Terroristen würden in Europa garantiert keine Burkas tragen. Das wäre viel zu auffällig. Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) wies darauf hin, dass zur Verhinderung terroristischer Straftaten ganz andere Massnahmen nötig seien. Als Beispiel führte sie die Geldflüsse an, die man wirkungsvoll unterbrechen müsste.
Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates
In der Beratung des Ständerats kam nicht nur die Initiative, sondern auch der Gegenvorschlag des Bundesrates schlecht an. Damit will der Bundesrat eine gesetzliche Pflicht einführen, das Gesicht zu zeigen, wenn eine Person identifiziert werden muss. Er führt als Beispiele die Bereiche Migration, Zoll, Sozialversicherung oder Billettkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln an.
«Vom Gegenvorschlag habe ich mir mehr erhofft», sagt Daniel Jositsch (SP/ZH), der ihn trotzdem unterstützt. Er löse das Problem nicht. «Gegen strukturellen-kulturellen Druck hilft das Strafgesetzbuch nicht», so Jositsch.
Werner Luginbühl ging noch einen Schritt weiter. Es brauche weder die Initative noch den indirekten Gegenvorschlag. «Ein Verhüllungsverbot wird an der Diskriminierung der Frau nichts ändern», so Luginbühl.