AHV-Abzüge: Im Mai sagten die Wählerinnen und Wähler Ja zum neuen Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV. Diese Änderung führt ab 1. Januar 2020 zu höheren AHV-Abzügen. Diese zusätzlichen 0.3 Prozentpunkte werden zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden aufgeteilt.
Umweltschutz: Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer profitieren von höheren Steuerabzügen bei Investitionen zur energetischen Sanierung. Die Emissionen von Neuwagen dürfen 95 Gramm CO2 pro Kilometer nicht mehr überschreiten. Und Pflanzenschutzmittel, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, werden verboten. Es gilt als krebserregend.
Register für Krebserkrankungen: Ab 2020 werden neu alle Krebserkrankungen in einem nationalen Register geführt. Prävention und Früherkennung sollen damit verbessert werden.
Tierschutz: Für die Bäuerinnen und Bauern gibt es ab nächstem Jahr zusätzliche Kontrollen für das Tierwohl. Die Kontrollen werden in problematischen Betrieben regelmässiger. Künftig müssen 40 Prozent der Kontrollen unangemeldet erfolgen. Ausserdem wird das Schreddern lebender Küken verboten. Bis anhin wurden in einigen Brütereien männliche Tiere mit dieser Methode getötet. Weiterhin erlaubt ist die Tötung mit CO2.
Schnelles Internet: Das Surfen im Internet soll schneller werden, im Minimum dreimal so schnell wie heute (von 3 auf 10 Mbit/s). Das verspricht der Bund. So will er dieselben Netzbedingungen schaffen für alle, egal, wo man zuhause ist. Die Vorgabe umsetzen muss die Swisscom, welche die Konzession für die Grundversorgung besitzt.
Alkohol auf dem Wasser: Ein neues Gesetz gibt es für die Schifffahrt. Wer mit Jollen oder kleinen Booten ohne Motor unterwegs ist, darf ab 2020 so viel trinken, wie er will. Weiterhin gilt aber, dass das Boot nur von fahrtüchtigen Personen gesteuert werden darf.
Frist für Schadensmeldung: Die Meldefrist für Personenschäden, die erst nach Jahren erkennbar sind, wird heraufgesetzt. Die 10-jährige Frist stellte sich zum Beispiel für Asbestopfer als zu kurz heraus, sie wurde auf 20 Jahre verlängert.
Ehe-Versprechen: Wer beabsichtigt zu heiraten, dem werden in Zukunft weniger bürokratische Hürden in den Weg gelegt. So fällt die Wartefrist von zehn Tagen zwischen Ehe-Vorbereitung und Trauung weg. An den Voraussetzungen für eine Hochzeit ändert sich hingegen nichts.
Alte Banknoten: Alte Geldscheine können neu unbegrenzt lange eingetauscht werden. Bisher ging dies nur während 20 Jahren. Die neue Regelung gilt für Banknoten ab der sechsten Serie, die 1976 ausgegeben wurde.
Gewalt an Frauen: Der Bund engagiert sich stärker gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Neu gibt es eine Rechtsgrundlage für Präventionsprojekte und Sensibilisierungskampagnen.
Armee: In Notfällen kann die Armee zivile Behörden und Private rascher und einfacher unterstützen. Unter anderem werden die hohen Anforderungen an die Haftpflichtversicherung gesenkt, die bisher für die Nutzung von Helikoptern gegolten haben.