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Schnellere Ausschaffung von Äthiopiern
Aus Tagesschau vom 05.04.2018.
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Neues Rücknahme-Abkommen Schweiz kann ab sofort Äthiopier zurückschicken

  • Die Schweiz und Äthiopien haben sich im März in einem politischen Dialog auf die Rückübernahme von äthiopischen Staatsangehörigen geeinigt.
  • Möglich macht dies eine Vereinbarung zwischen der EU und Äthiopien. Das bestätigt das Staatssekretariat für Migration dem «Tages-Anzeiger».
  • Im Gegenzug erhält das ostafrikanische Land europäische Hilfsgelder. Dies geht aus der Vereinbarung hervor, die der Zeitung vorliegt.

Die Schweiz selber hat bisher kein Rückübernahme-Abkommen mit Äthiopien. Möglich macht dies die Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen-Verbund.

Vorausgesetzt werde dabei, dass die betreffende Person durch die äthiopischen Behörden als Staatsbürger anerkannt werde. Seien keine gültigen Identitäts- oder Reisedokumente vorhanden, müssten die Personen «zunächst durch die äthiopischen Behörden identifiziert werden».

Vorgesehen ist auch eine Zusammenarbeit mit dem äthiopischen Geheimdienst. Das sei problematisch, sagt Patrik Wülser, früherer Afrikakorrespondent von SRF. «Dieser Geheimdienst hat Spitzel und betreibt eine Schnüffeltätigkeit mit moderner Technologie.» So würden zum Beispiel Telefonate von äthiopischen Asylbewerbern in Europa abgehört.

In Äthiopien gebe es jedoch für breite Teile der Bevölkerung einen Hoffnungsschimmer, sagt Wülser. Mit dem neuen Premierminister Abiy Ahmed ist erstmals ein Vertreter der Oromo in dieses Amt gekommen.

Diese seien zwar die ethnische Mehrheit im Land, aber sie seien über Jahre unterdrückt worden, erklärt Wülser. «Wie jeder neugewählte afrikanische Regierungschef versprach er, die Korruption zu bekämpfen.» Daneben habe er sich aber auch bei den Familien entschuldigt, die Angehörige durch die Polizei bei Protesten verloren hätten. «Das ist immerhin ein Symbol oder vielleicht ein Zeichen für eine Wende.»

Bereits am Mittwoch hatte die «Rundschau» bekannt gemacht, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Status von 3200 vorläufig aufgenommenen Eritreern überprüfen will. Dabei handelt es sich um eritreische Staatsangehörige, die ihre Dienstpflicht geleistet haben.

Äthiopischer Imam soll ausgeschafft werden

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Der Imam, der in der An'Nur-Moschee in Winterthur zur Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen hat, soll nach Äthiopien ausgeschafft werden. Zunächst muss der in Deutschland verhaftete Imam aber wieder nach Zürich zurückgebracht werden.

Ende Februar war der 25-jährige Ex-Imam untergetaucht. Im November 2017 hatte ihn das Bezirksgericht Winterthur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt und mit einen zehnjährigen Landesverweis belegt.

Sein Asylgesuch war abgelehnt worden, der Mann befand sich bis Februar in Durchsetzungshaft. Als die Haft aufgehoben wurde, machte sich der Äthiopier aus dem Staub. Er wurde danach von deutschen Behörden aufgegriffen.

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