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Neues Sexualstrafrecht Basel hat noch immer kein Lernprogramm für Sexualstraftäter

Das neue Sexualstrafrecht sieht Kurse für Sexualstraftäter vor. Viele Kantone haben aber noch immer kein solches Programm aufgegleist.

«Beschliessen ist das eine, Umsetzen das andere.» Das sagt Toprak Yerguz, Sprecher des Basler Sicherheitsdepartements zum Thema Lernprogramme für Sexualstraftäter.

Seit Inkraftsetzung des neuen Sexualstrafrechts 2024 können Straftäter nämlich in ein Programm geschickt werden. So soll verhindert werden, dass sie erneut ein Sexualdelikt begehen.

Mit den eigenen Taten konfrontieren

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Frau sitzt mit Cocktailglas, Typ fasst ihr ans bein.
Legende: Kurse richten sich an Personen, die andere sexuell belästigt oder gar missbraucht oder vergewaltigt haben. Colourbox

Ziel des Lernprogramms gegen sexualisierte Gewalt ist, dass sich die Täter mit ihren Taten auseinandersetzen. So sollen sie beispielsweise nach Verbüssung ihrer Strafe nicht rückfällig werden und es soll keine weiteren Opfer geben. Der Kanton Zürich geht davon aus, dass die Teilnehmer ein um 80 Prozent geringeres Risiko hätten, rückfällig zu werden.

Die Schweiz hat zudem die Istanbul-Konvention unterschrieben. Damit hat sie sich verpflichtet, gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen.

Täter können in manchen Kantonen freiwillig teilnehmen. Sie können von den Behörden aber auch zur Teilnahme am Lernprogramm verpflichtet werden.

«Alle Kantone hatten Schwierigkeiten, rechtzeitig bereit zu sein», so Yerguz weiter. Auch Basel sei im Hintertreffen. Voraussichtlich im April will der Kanton Basel-Stadt einen Vorschlag präsentieren. Das neue Gesetz ist dann seit einem Dreivierteljahr in Kraft.

Alleine statt zusammen

Weiter als in der Stadt ist man im Nachbarkanton Baselland. Dort gibt es dieses Lernprogramm seit Anfang 2025.

«Die Teilnehmenden werden angeleitet, Verantwortung für ihr sexualisiertes und gewalttätiges Verhalten zu übernehmen» beschriebt der Kanton sein Programm. «Dazu setzen sie sich mit dem eigenen übergriffigen Verhalten und den daraus entstandenen Folgen für die betroffenen Personen auseinander.»

Wichtigste Neuerungen im Gesetz

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Das neue Sexualstrafrecht beinhaltet eine neue Definition von Vergewaltigung. Früher lag eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung erst dann vor, wenn das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt worden ist. Das heisst, wenn der Täter es bedrohte oder Gewalt ausübte. Neu ist diese Voraussetzung nicht mehr notwendig. Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff und eine sexuelle Nötigung liegen auch dann vor, wenn das Opfer dem Täter durch Worte oder Gesten gezeigt hat, dass es mit der Handlung nicht einverstanden ist.

Als Zeichen der Ablehnung wird auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, gewertet. Erstarrt das Opfer vor Furcht und kann deshalb nicht ablehnen, wird der Täter in Zukunft ebenfalls bestraft, wenn er diesen Schockzustand erkannt hat.

Neu umfasst Vergewaltigung nicht mehr nur den Beischlaf, sondern auch beischlafähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.

Obwohl die beiden Basel eng miteinander zusammen arbeiten, spannen sie beim Lernprogramm für Sexualstraftäter nicht zusammen. «Wir haben genügend Ressourcen, um ein qualitativ gutes Programm anzubieten», sagt Rüdiger Kipp, der in Baselland für dieses Programm verantwortlich ist. Hätte man es mit dem Nachbarkanton aufgegleist, hätte man «grösser denken» müssen. Und das wiederum hätte dann unter anderem auch mehr Ressourcen verbraucht.

Rückfallquote massiv senken

Bereits Erfahrungen mit Lernprogrammen für Sexualstraftäter hat man in Zürich. Wie in Baselland starteten die Kurse im Januar. Pro Teilnehmer kostet das Programm etwa 4000 Franken. Und man macht sich grosse Hoffnungen: Das Risiko, dass ein Straftäter erneut ein Sexualstrafdelikt begeht, könnte mit dem Kurs um 80 Prozent sinken. Diese Zahlen leitet der Kanton aus den Erfahrungen mit Kursen gegen häusliche Gewalt ab.

Aber auch wenn die Erfahrungen mit Lernprogrammen eine deutliche Sprache sprechen, haben es viele Kantone nicht eilig mit der Einführung der Kurse.

So antwortet beispielsweise der Aargau, dass man bisher keine Kurse anbiete. Auch St. Gallen ist noch nicht dort, wo der Kanton sein sollte. «Die Bewährungshilfe ist in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft sowie Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden daran, die entsprechenden Prozesse zu gestalten», antwortet Barbara Looser, Leiterin des St. Galler Amts für Justizvollzug. Mit weiteren Kantonen sei man ebenfalls im Gespräch. «Es ist vorgesehen, dies in den nächsten Monaten umzusetzen.»

Noch weniger weit ist der Kanton Bern: Die Sicherheitsdirektion verweist in ihrer Antwort als Erstes auf Angebote von privaten Organisationen. Weiter schreibt deren Generalsekretariat, die Staatsanwaltschaft prüfe zusammen mit der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, ob das bereits bestehende Angebot um ein Lernprogramm gegen sexuelle Belästigung erweitert werden soll.

Politikerinnen vereinen sich

Langsam gehts auch im Kanton Zug. Doch dort machen Politikerinnen von SP bis SVP nun Druck auf ihre Regierung. Sie haben einen Vorstoss eingereicht und wollen wissen, wie der Kanton diese Lernprogramme umzusetzen gedenke und ob er genügend Geld dafür zur Verfügung stelle.

Regionaljournal Basel, 24.2.2025, 06:32 Uhr ; 

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