- Das Bundesgericht verpflichtet den Bund bei Kriegsmaterial-Exporten zu mehr Transparenz.
- Es hat entschieden, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einem WOZ-Journalisten bekanntgeben muss, welche Schweizer Firmen 2014 ein Gesuch für die Ausfuhr von Kriegsmaterial stellten.
Gleich zuvor hatte schon das Bundesverwaltungsgericht geurteilt: Im März 2018 kam es zum Schluss, dass ein erhöhtes öffentliches Informationsinteresse an den umstrittenen und grundsätzlich bewilligungspflichtigen Kriegsmaterialexporten bestehe.
Das Seco hatte einem Journalisten der Wochenzeitung WOZ die Herausgabe der gewünschten Daten verweigert. Mit der Begründung: Von Gesetzes wegen würden nur die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte über Einzelheiten der Kriegsmaterialexporte informiert. So gebe es eine ausreichende demokratische Kontrolle. Das Seco machte zudem aussen- und sicherheitspolitische Gründe geltend.
Interessen der Schweiz nicht gefährdet
Das Bundesgericht kommt zu einem anderen Schluss: Die Interessen der Schweiz seien durch die Herausgabe der Angaben an die Zeitung nicht gefährdet. Wenn keine konkreten Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht werden können, muss das Seco die Namen der Firmen nennen.
Die WOZ ist über das Urteil des Bundesgerichts erfreut, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Damit werde das Interesse der Bevölkerung an Transparenz höher gewichtet als jenes der Waffenlobby.