- Nach Vorfällen, bei denen sich Gäste mit dem Coronavirus angesteckt hatten oder wegen infizierten Personen in Quarantäne mussten, gelten in den Nordwestschweizer Kantonen neue Regeln.
- Neu dürfen sich pro Tanzfläche oder Bar nur 100 (statt 300) Gäste aufhalten.
- «Neu müssen bei einer nachweislichen Infektion an einer Veranstaltung lediglich 100 Personen unter Quarantäne gestellt werden», begründet der Kanton Solothurn den Schritt.
- Die Nordwestschweizer Kantone Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben die neuen Regeln untereinander abgesprochen.
«In den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen in der ganzen Schweiz wieder angestiegen sowie vereinzelte Bars und Clubs in den Fokus gerückt», schreibt der Kanton Solothurn. Deshalb gelte nun die 100er-Regel.
In den vergangenen Wochen sind vereinzelte Bars und Clubs in den Fokus gerückt.
Die neue Regelgung gilt in den vier Kantonen ab dem 9. Juli 2020. Im Kanton Solothurn gilt sie längstens bis Ende August. Im Aargau gelten die Regeln bis am 16. August. Im Kanton Basel-Landschaft muss das neue Regime bis Ende August befolgt werden. Im Kanton Basel-Stadt gilt das sogar bis Ende 2020.
Wer eine Disco mit getrennten Räumen betreibt, darf in jedem Raum 100 Gäste bewirten. Die Club- und Barbetreiber müssen die Kontaktdaten von Gästen aufnehmen und ihre ID kontrollieren. Die 100er-Grenze gilt auch für private Veranstaltungen. «Nicht unter diese Einschränkungen fallen politische oder zivilgesellschaftliche Veranstaltungen».