- Am 4. März hatte das Aargauer Amt für Verbraucherschutz einen Döner-Imbiss in Möhlin AG per sofort schliessen lassen.
- Das, nachdem sich mehrere Personen nach dem Döner-Verzehr Magen-Darm-Erkrankungen zugezogen hatten.
- Bisher seien über 60 Meldungen eingegangen, teilt der Kanton mit.
- Die Lebensmittelproben zeigen: In der selbst hergestellten Cocktail-Sauce waren Noroviren drin.
Die Betroffenen hatten nach dem Dönerverzehr während der Fasnachtszeit über Erbrechen und Durchfall geklagt. Die hohe Zahl der Betroffenen veranlasste den Kanton dazu, den Imbiss sofort zu schliessen. Nun bleibt der Betrieb geschlossen, bis eine weitere Übertragung des Norovirus ausgeschlossen werden kann.
Das Amt für Verbraucherschutz hat mehrere Proben der Lebensmittel im Betrieb genommen sowie Essensreste- und Stuhlproben von erkrankten Personen angefordert. Acht Stuhlproben und die Probe der selbst hergestellten Cocktailsauce des Betriebs hat das Labor positiv auf Noroviren getestet.
Der Kanton befragte die Betroffenen und hat herausgefunden, dass auch Personen im Umfeld der Erkrankten Symptome haben oder hatten. Noroviren sind sehr ansteckend.
Total komme man auf über 70 Meldungen, ergänzt Alda Breitenmoser, Leiterin des Amts für Verbraucherschutz beim Kanton Aargau.
Solche Ausmasse sind sehr selten.
Das Amt kontrolliert regelmässig Lebensmittelbetriebe und Restaurants und hat Erfahrungswerte: «Wir haben pro Jahr 10 bis 20 Meldungen zu vermeintlichen Lebensmittelvergiftungen, aber solche Ausmasse sind selten. Es kommt schon vor, dass in einem Viertel der Fälle dann der Verdacht auf Noroviren aufkommt.»
Wie genau die Viren in die Cocktailsauce gelangt sind, ist nicht klar. Für eine Ansteckung reiche eine kleine Menge der Viren, heisst es beim Kanton weiter. «Wenn man etwas herstellt und selbst Noroviren hat, kann es via Hände und Herstellung in die Lebensmittel gelangen, das ist das Wahrscheinlichste», so Alda Breitenmoser gegenüber SRF.
Imbiss darf wohl wieder öffnen
Der Döner-Imbiss in Möhlin AG darf wieder öffnen, wenn alles gründlich gereinigt und desinfiziert ist. Das Amt für Verbraucherschutz vom Kanton überprüft, ob diese Auflagen erfüllt wurden. Der Kanton Aargau geht davon aus, dass er wieder öffnen darf. Bisher sei der Imbiss nicht negativ aufgefallen.