Die Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS soll nun mit einer PUK, einer parlamentarischen Untersuchungskommission, gründlich aufgearbeitet werden. Das Nationalratsbüro hat dafür nun den Rahmen abgesteckt.
Was soll die PUK im Detail untersuchen? Wie sieht ihr Auftrag aus?
Aufgeklärt werden soll die Rolle des Bundesrates, diejenige der Bundesverwaltung und auch die andere Träger von Aufgaben des Bundes, sofern sie der Oberaufsicht durch das Parlament unterstehen. Damit ist vor allem die Finanzmarktaufsicht Finma gemeint. Der Auftrag ist also recht umfassend. Interessant ist auch, dass der Zeitraum, der untersucht werden soll, nicht genau definiert wird. Der Auftrag spricht von den «letzten Jahren», die untersucht werden sollen. Mit einer solchen Formulierung könnte die PUK weit in die Vergangenheit zurückgehen.
Ist die Rolle der Banken und deren Management kein Thema für die PUK?
Banken sind Unternehmen der Privatwirtschaft und unterstehen nicht der Aufsicht durch das Parlament. Das Büro des Nationalrats hat aber einen Kniff gefunden, um die Banken in die Untersuchung der PUK einbeziehen zu können. Der Auftrag spricht davon, dass auch das Zusammenwirken der Behörden «mit Dritten» unter die Lupe genommen werden soll, und das kann man ja nur, wenn man auch Bankvertreter befragt und deren Rolle anschaut. Mit dem so formulierten Auftrag sind alle Parteien äusserst zufrieden, er ist heute Nachmittag einstimmig verabschiedet worden.
Wie ist die PUK personell und finanziell ausgestattet?
Das Büro des Nationalrats schlägt vor, dass National- und Ständerat je 7 Mitglieder stellen dürfen, also insgesamt 14. Das ist vergleichbar mit früheren PUKs, die zwischen zehn und 14 Mitglieder hatten. Wer in der PUK sitzen soll, das können die jeweiligen Fraktionen vorschlagen, formell gewählt werden die Mitglieder dann von den Büros der jeweiligen Räte, und zwar in der dritten Woche der Sommersession, die heute angefangen hat. Und beide Büros zusammen, die sogenannte Koordinationskonferenz, wählt dann aus diesen 14 Mitgliedern das Präsidium der PUK, ebenfalls in der dritten Sessionswoche. Die PUK zur Credit Suisse soll mit einem Budget von fünf Millionen Franken ausgestattet werden.
Was darf die PUK, was eine Geschäftsprüfungskommission nicht dürfte?
Der wichtigste Unterschied ist, dass eine PUK auch Einblick in die geheimen Protokolle von Bundesratssitzungen hat. Das darf sonst nur die sogenannte «Geschäftsprüfungsdelegation» des Parlaments (GPDel), ein sechsköpfiges Gremium von National- und Ständerat, das den Nachrichtendienst des Bundes beaufsichtigt. Diese GPDel wäre aber überfordert, wenn sie zusätzlich noch eine solche Riesenuntersuchung zur Credit Suisse durchführen müsste. Das kommt übrigens sehr selten vor. Die PUK zur Credit Suisse wäre erst die fünfte innerhalb der über 50 Jahre, seit es dieses Instrument gibt.
Wird die PUK neue Erkenntnisse ans Licht bringen?
Auf jeden Fall! Sehr vieles von dem, was im Vorfeld der CS-Übernahme gelaufen ist, unterliegt der Geheimhaltung, und da könnte die PUK jetzt Licht hineinbringen. Das ist vor allem auch wesentlich im Hinblick auf die Nachbearbeitung der ganzen Angelegenheit. Der Bundesrat hat angekündigt, dass er innerhalb eines Jahres einen Bericht abliefern möchte, der aufzeigen soll, welche gesetzlichen Anpassungen zur Bankenregulierung es nun braucht. Und Verbesserungen kann man ja eigentlich erst beschliessen, wenn man konkret weiss, was überhaupt schiefgelaufen ist.