- Das Büro des Ständerats hat sich für die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) im Fall Credit Suisse ausgesprochen.
- Damit ist es dem Entscheid der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) vom Montag und dem Nationalratsbüro gefolgt.
- Über die definitive Einsetzung der PUK wird das Parlament voraussichtlich an der Sommersession im Juni entscheiden.
Es war davon auszugehen, dass sich das Büro des Ständerats, mit Stimmenzähler, Präsidentin und Vizepräsidentinnen des Ständerats, an die Empfehlung der GPK-S halten wird. Der Entscheid fiel einstimmig aus.
Nun wird das Büro des Nationalrats einen Entlassentwurf erarbeiten, der den Auftrag und das Budget der PUK definiert. Dieser geht frühestens in der Sommersession in den Nationalrat, später dann in den Ständerat. Für die Einsetzung einer PUK müssen beide Räte zustimmen.
Die PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Schon kurz nach der Zwangsübernahme der CS durch die Konkurrentin UBS Mitte März wurden Stimmen aus mehreren Fraktionen laut, die eine PUK forderten. Es stellten sich in verschiedener Hinsicht viele Fragen, so der Tenor – beispielsweise zur Prüfung möglicher Alternativen und zur Zweckmässigkeit des Notrechts.