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Online-Kommentare UBI beurteilt erstmals Nichtaufschaltung von Kommentaren bei SRF

  • Erstmals hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Beschwerden gegen die Nichtaufschaltung von Kommentaren in Online-Foren von Schweizer Radio und Fernsehen SRF beurteilt.
  • Sie kam bei mehreren Kommentaren zum Schluss, dass deren Ablehnung dem Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht standhält.

Nach «kontroverser» Diskussion habe die Kommission an den öffentlichen Beratungen mit 5 zu 4 Stimmen ihre Zuständigkeit bejaht und sei auf entsprechende Beschwerden eingetreten, teilte die UBI mit.

Ein regelmässiger Schreiber habe gerügt, dass mehrere seiner Kommentare durch die Community-Redaktion von SRF nicht aufgeschaltet worden seien. Letztere habe sich dabei jeweils auf die unternehmenseigene Netiquette berufen.

Die Redaktion habe die Nichtaufschaltung meist damit begründet, dass es sich um nicht überprüfbare Unterstellungen und Behauptungen gehandelt habe.

Einstimmig abgewiesen wurde von der UBI dagegen die Beschwerde des gleichen Schreibers gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars wegen persönlicher Angriffen gegen einen anderen Nutzer.

UBI: Sechsmonatige Kontosperrung gerechtfertigt

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Knapp wurde laut Mitteilung auch seine Beschwerde gegen die sechsmonatige Sperre seines Kommentarkontos abgewiesen. Diese hatte die Redaktion nach einer expliziten Verwarnung wegen wiederholten verbalen Angriffen gegen SRF-Mitarbeitende ausgesprochen. Drei weitere Beschwerden wurden von der UBI am Donnerstag ebenfalls abgewiesen.

Die UBI prüfte im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit gegeben waren. In sieben Fällen ist sie zum Schluss gekommen, dass dies nicht zutrifft. Sie hat die entsprechenden Beschwerden daher gutgeheissen.

Audio
Archiv: Satire darf bei SRF ziemlich weit gehen
aus Echo der Zeit vom 10.05.2021. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 29 Sekunden.

SRF 4 News, 30.06.2023, 9:30 Uhr ; 

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