Schock für Wirte und Reisende: Verschiedene Versicherungen wollen im Fall der Corona-Pandemie nicht zahlen. Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass sich ihre Versicherungsbedingungen nur auf Epidemien bezögen, nicht aber auf Pandemien.
Der Ombudsmann der Privatversicherung, Martin Lorenzon, will diese Frage in einem Rechtsgutachten klären lassen. Im Interview mit «Espresso» sagt er, was er sich davon verspricht.
SRF: Was erhoffen Sie sich als Ombudsmann von diesem Gutachten?
Martin Lorenzon: Ich erhoffe mir, dass es Klarheit schafft, ob die Verträge, die uns unterbreitet wurden, korrekt sind. Ich möchte auch wissen, ob man diese Verträge nicht auch zugunsten der Versicherten auslegen kann und muss.
Und was für Fragen stellen sich konkret für dieses Gutachten?
Uns wurden sehr viele Fragen unterbreitet. Zum Beispiel: Darf man Pandemie ausschliessen, wenn das Wort «Pandemie» in den Vertragsbedingungen nicht einmal erwähnt wird? Wurde man in den Vertragsbedingungen genügend gut darauf hingewiesen, dass es einen Ausschluss gibt?
Bei Reiseversicherungen stellt sich beispielsweise die Frage: Darf sich eine Versicherung einfach darauf abstützen, ob es eine Reisewarnung des Bundesamtes für Gesundheit oder des Aussendepartements gegeben hat? Oder muss man dem nicht auch analoge Sachverhalte wie eine Einreisesperre gleichsetzen?
Ich habe diese Fragen dem von mir beauftragten Professor zugestellt. Die Idee ist, dass es ein neutrales Gutachten gibt. Als Professor weiss er, worauf er bei der Beurteilung achten muss, ob diese Verträge korrekt sind oder nicht.
Wenn wir das vom Versicherungsnehmer aus betrachten: Was bedeutet das Gutachten für ihn im besten Fall?
Das könnte im besten Fall bedeuten, dass der eine oder andere Vertrag – die verschiedenen Versicherungen haben ja unterschiedliche Verträge – zugunsten der Versicherten ausgelegt werden kann.
Sollte das der Fall sein, werde ich bei diesen Versicherungsgesellschaften vorstellig und versuche innert nützlicher Frist gütliche Lösungen zu finden. Und zwar nicht nur für diejenigen Versicherten, die sich an uns gewendet haben, sondern für alle Versicherungen, deren Anträge wegen bestimmter Klauseln abgelehnt wurden.
Das heisst, Wirte oder Reisende, welche wegen einer Epidemie-Klausel mit ihrer Versicherung streiten und sich noch nicht beim Ombudsmann gemeldet haben, müssen dies nicht mehr tun?
Nein, das müssen sie nicht. Seit dem 25. März haben wir bereits rund 250 Anfragen erhalten. Nebst den anderen Anfragen, die wir ohnehin schon haben. Wir sind also gut dokumentiert. Jetzt sollte man einfach das Gutachten abwarten.
Das Resultat wird zumindest auf unserer Homepage publiziert. Ich hoffe, dass das in ungefähr einem Monat der Fall sein wird. Wenn es zugunsten der Versicherten ausfallen sollte, werden wir auch für diejenigen vermitteln, die sich nicht an uns gewendet haben.
Also wir versuchen hier sehr viele Fälle auf eine relativ einfache Art zu bewältigen. Die Ombudsstelle wurde derart mit Fällen eingedeckt, dass wir aufpassen müssen, dass wir jetzt nicht lahmgelegt werden.