- Der Bundesrat hat die Botschaft zur Neutralitätsinitiative verabschiedet.
- Er empfiehlt dem Parlament, die von «Pro Schweiz» und SVP-Exponenten eingereichte Initiative «Wahrung der Schweizerischen Neutralität» ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
- Das Parlament kann nun darüber beraten, ob ein weit gehendes Sanktionenverbot gegen kriegführende Staaten und die immerwährende, bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankert werden sollen.
Ein grosser Teil der Forderungen im Initiativtext entspreche zwar der heutigen Praxis der Neutralität und sei konform mit dem Völkerrecht, räumte Aussenminister Ignazio Cassis in Bern vor den Medien ein.
Schon heute könne die Schweiz zum Beispiel keinem Verteidigungsbündnis beitreten, und schon heute biete sie Gute Dienste an. Ein Beispiel dafür sei die Organisation der Ukraine-Konferenz auf dem Bürgenstock im vergangenen Juni.
Gleichzeitig verlange die Initiative aber Kursänderungen. Werde gemäss dem Text eine immerwährende und bewaffnete Neutralität als Ziel gesetzt, sei es nicht mehr möglich, davon abzuweichen, gab er zu bedenken. Den politischen Handlungsspielraum derart einzuschränken, sei kontraproduktiv.
Die Neutralität sei Teil der Schweizer Identität und ein wichtiges Instrument für die Wahrung ihrer Landesinteressen in der Aussenpolitik, der Sicherheitspolitik und der Wirtschaftspolitik. So habe es sich seit 1848 bewährt, seit die Neutralität Bestandteil der Verfassung sei. «Sie wurde bewusst nie inhaltlich definiert.»
Erschwerte Zusammenarbeit
Die Neutralität sei stets und flexibel weiterentwickelt worden, und sie sei behutsam angewandt worden, im Dienst der Schweizer Interessen. «Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Praxis Sinn macht». Damit könne die Schweiz flexibel bleiben, eine eigenständige Aussenpolitik betreiben und auf neue Situationen reagieren.
Die Initiative würde auch die Zusammenarbeit mit militärischen Bündnissen wie der Nato stark einschränken, gab Cassis zu bedenken. Eine solche Zusammenarbeit wäre mit einem Ja nur noch möglich, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen würde oder bei Vorbereitungen für einen solchen Angriff. Darunter litte die Zusammenarbeit mit Partnern wie der Nato oder auch der EU.
Einschränkung für Sanktionen
Auch könnte die Schweiz nach einem Ja keine Sanktionen mehr mittragen wie zum Beispiel jene gegen Russland nach dem Angriff gegen die Ukraine 2022. Denn in diesem Fall übernahm die Schweiz die Sanktionen der EU. Das dürfte sie nicht mehr. Allein von der UNO verhängte Sanktionen müsste sie übernehmen.
«Das könnte schwere aussen- und wirtschaftspolitische Nachteile haben», sagte Cassis. «Stellen Sie sich vor, wie die Reaktionen gewesen wären, wenn wir 2022 die Sanktionen gegen Russland nicht übernommen hätten», sagte er auf eine Journalistenfrage. Letztendlich hätte die Schweizer Glaubwürdigkeit gelitten.