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Wolfsschutz wird gelockert
Aus Tagesschau vom 19.09.2019.
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Parlament sagt Ja zum Abschuss Die Luft wird dünn für den Wolf

  • Der von der Einigungskonferenz erarbeitete Kompromiss beim revidierten Jagdgesetz wurde von beiden Räten angenommen.
  • Abschüsse des Wolfes sind nun möglich – auch in Schutzgebieten.
  • Am Schluss wird wohl das Volk entscheiden: Ein Referendum wurde von Tierschutzverbänden und einigen Parteien bereits angekündigt.

SP und Grüne kündigten noch im Rat an, das Referendum zu unterstützen. Naturschutzorganisationen haben bereits während der Beratungen in den Räten ein Referendum angekündigt.

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Aus ihrer Sicht führt die Gesetzesrevision zu einer inakzeptablen Schwächung des Artenschutzes.

Bundesrat kann entscheiden

Geschützte Tiere dürfen gemäss dem revidierten Gesetz zur Bestandesregulierung abgeschossen werden. Im Gesetz nicht genannt werden indes der Biber und der Luchs; beide wurden vom Parlament gestrichen. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Kompetenz, weitere geschützte Tierarten für die Bestandsregulierung zum Abschuss freizugeben. Möglich ist dies auf dem Verordnungsweg.

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Die aufgelisteten Tiere dürfen zum Abschuss freigegeben werden, bevor sie Schaden anrichten. Ein Einschreiten soll möglich sein, wenn Massnahmen zur Verhütung von Schäden alleine nicht genügen und ohne Quantifizierung des Schadens.

Abschüsse im Schutzgebiet

Uneinig waren sich die Räte bis fast zuletzt, ob Wölfe bei Notwendigkeit auch in Jagdbanngebieten – neu Wildtierschutzgebiete genannt – gejagt werden dürfen. Die zurzeit 42 Schutzgebiete haben eine Fläche von rund 1500 Quadratkilometern, was etwa der Fläche des Kantons Luzern entspricht. Sie sollen helfen, seltene und bedrohte Säugetiere und Vögel sowie deren Lebenswelten zu schützen.

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Die Jagd ist dort verboten – ausser, es sei zum Beispiel für die Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden nötig. Dann sollen nicht geschützte Tiere abgeschossen werden dürfen. Einig waren sich die Räte, dass dies auch für Steinböcke gelten soll.

Jagdprüfungen nach altem Recht

Bei der Regulierung von geschützten Tierarten im Allgemeinen setzte in der Einigungskonferenz der Nationalrat den Zusatz durch, dass die Erhaltung regional angemessener Wildbestände gewährleistet sein muss. Der Ständerat hätte auf die Präzisierung verzichten wollen.

Gegner rechnen mit dem Volk

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Das revidierte Jagdgesetz könnte durchaus an der Urne scheitern – wenn das angekündigte Referendum zustande kommt. So zeigt eine von Pro Natura Schweiz in Auftrag gegebene Umfrage, dass die Bevölkerung der Schweiz die Jagd auf Wildtiere mehrheitlich ablehnt.

Besonders kritisch stehen sie dem präventiven Abschuss geschützter Tierarten gegenüber, wenn sie noch gar keinen Schaden angerichtet haben. So sagen 51 Prozent der befragten klar Nein zum Abschuss von Wölfen, weitere 28 Prozent eher Nein. Nur gerade 12 Prozent sind klar dafür.

Die Umfrage wurde Ende Mai durch das Meinungsforschungsinstitut GFS Zürich durchgeführt. Befragt wurden 1006 Personen in der Deutschschweiz und Romandie.

Den Inhalt der Jagdprüfungen können die Kantone weiterhin selbst festlegen. Nachdem sich die Räte über eine gegenseitige Anerkennung der Jagdprüfungen und auch eine Harmonisierung nicht einigen konnten, blieben sie auf Antrag der Einigungskonferenz beim geltenden Recht.

Klares Schlussresultat

Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 111 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu – mit Nein stimmten SP, Grüne, GLP und einige Mitglieder der FDP-Fraktion. Der Ständerat genehmigte den Einigungsvorschlag mit 25 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

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Schutz der Wölfe wird gelockert
aus Rendez-vous vom 19.09.2019. Bild: Reuters
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