- Der von der Einigungskonferenz erarbeitete Kompromiss beim revidierten Jagdgesetz wurde von beiden Räten angenommen.
- Abschüsse des Wolfes sind nun möglich – auch in Schutzgebieten.
- Am Schluss wird wohl das Volk entscheiden: Ein Referendum wurde von Tierschutzverbänden und einigen Parteien bereits angekündigt.
SP und Grüne kündigten noch im Rat an, das Referendum zu unterstützen. Naturschutzorganisationen haben bereits während der Beratungen in den Räten ein Referendum angekündigt.
Aus ihrer Sicht führt die Gesetzesrevision zu einer inakzeptablen Schwächung des Artenschutzes.
Bundesrat kann entscheiden
Geschützte Tiere dürfen gemäss dem revidierten Gesetz zur Bestandesregulierung abgeschossen werden. Im Gesetz nicht genannt werden indes der Biber und der Luchs; beide wurden vom Parlament gestrichen. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Kompetenz, weitere geschützte Tierarten für die Bestandsregulierung zum Abschuss freizugeben. Möglich ist dies auf dem Verordnungsweg.
Die aufgelisteten Tiere dürfen zum Abschuss freigegeben werden, bevor sie Schaden anrichten. Ein Einschreiten soll möglich sein, wenn Massnahmen zur Verhütung von Schäden alleine nicht genügen und ohne Quantifizierung des Schadens.
Abschüsse im Schutzgebiet
Uneinig waren sich die Räte bis fast zuletzt, ob Wölfe bei Notwendigkeit auch in Jagdbanngebieten – neu Wildtierschutzgebiete genannt – gejagt werden dürfen. Die zurzeit 42 Schutzgebiete haben eine Fläche von rund 1500 Quadratkilometern, was etwa der Fläche des Kantons Luzern entspricht. Sie sollen helfen, seltene und bedrohte Säugetiere und Vögel sowie deren Lebenswelten zu schützen.
Die Jagd ist dort verboten – ausser, es sei zum Beispiel für die Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden nötig. Dann sollen nicht geschützte Tiere abgeschossen werden dürfen. Einig waren sich die Räte, dass dies auch für Steinböcke gelten soll.
Jagdprüfungen nach altem Recht
Bei der Regulierung von geschützten Tierarten im Allgemeinen setzte in der Einigungskonferenz der Nationalrat den Zusatz durch, dass die Erhaltung regional angemessener Wildbestände gewährleistet sein muss. Der Ständerat hätte auf die Präzisierung verzichten wollen.
Den Inhalt der Jagdprüfungen können die Kantone weiterhin selbst festlegen. Nachdem sich die Räte über eine gegenseitige Anerkennung der Jagdprüfungen und auch eine Harmonisierung nicht einigen konnten, blieben sie auf Antrag der Einigungskonferenz beim geltenden Recht.
Klares Schlussresultat
Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 111 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu – mit Nein stimmten SP, Grüne, GLP und einige Mitglieder der FDP-Fraktion. Der Ständerat genehmigte den Einigungsvorschlag mit 25 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.