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Revision des Jagdgesetzes Ständerat will Wolf-Abschüsse auch in Schutzgebieten zulassen

  • Der Ständerat beharrt bei der Bereinigung des revidierten Jagdgesetzes auf Wolf-Abschüssen in Jagdbanngebieten.
  • Der Rat argumentiert mit der Nähe von Mensch und Tier in diesen Gebieten.
  • Eine Minderheit im Rat glaubt, eine Abschussfreigabe könnte das bereits angekündigte Referendum gegen die Gesetzes-Revision begünstigen.

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Aus dem Archiv: Die vielen Wölfe der Schweiz
Aus SRF school vom 24.05.2019.
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Jagdbanngebiete oder Wildtier-Schutzgebiete helfen, seltene und bedrohte Säugetiere und Vögel sowie deren Lebenswelten zu schützen. Die Jagd ist dort verboten. Es sei denn, sie ist für die Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Verhütung übermässiger Wildschäden nötig. In diesem Fall soll jagdbares Wild abgeschossen werden dürfen.

Der Ständerat beharrt nun bei der Bereinigung des revidierten Jagdgesetzes auf Wolf-Abschüssen in Jagdbanngebieten. Wölfe und auch Steinböcke müssten in diesen Zonen, in denen gelebt und gearbeitet werde, bei Bedarf geschossen werden können. Der Nationalrat dagegen will den Wolf davon ausnehmen.

Eine Minderheit im Ständerat wäre gerne der Auffassung des Nationalrats gefolgt. Mit 16 zu 24 Stimmen unterlagen aber die Wolfsschützer im Rat.

Angst vor dem Referendum...

Sprecher Didier Berberat (SP/NE) erinnerte bei der Beratung daran, dass der Wolf ein geschütztes Tier sei. Eine Jagderlaubnis in diesen Zonen würde die Chancen des bereits im Raum stehenden Referendums erhöhen.

...oder vor dem Wolf

Beat Rieder (CVP/VS) hielt dem entgegen, dass zurzeit acht Wolfsrudel im Land lebten und deren Zahl steige. In Jagdbanngebieten würden sich die Raubtiere ohne Regulierungsmöglichkeit unkontrolliert ausbreiten. «In Jagdbanngebieten leben Menschen und Nutztiere», mahnte auch Werner Hösli (SVP/GL).

Der Bundesrat unterstützt die nationalrätliche Auffassung. Umweltministerin Simonetta Sommaruga stellte klar, dass Jagdbanngebiete geschützten Arten Zuflucht bieten sollten. Der Bundesrat halte es nicht für nötig, Wölfe in diesen Zonen abzuschiessen. Zudem seien deren Streifgebiete grösser als die Schutzgebiete. Deshalb bestehe die Möglichkeit nach wie vor, Wölfe ausserhalb der Schutzzonen zu schiessen.

Uneinigkeit bei den Bedingungen für Abschüsse

Offen bleibt zudem eine Frage bei den Bedingungen von Abschüssen. Der Nationalrat will, dass Abschüsse das Kriterium erfüllen müssen, dass dadurch regional angemessene Wildbestände erhalten bleiben. Also zum Beispiel, dass Wölfe nicht andere Wildtiere in zu grosser Menge reduzieren können. Der Ständerat will diesen Zusatz nicht.

Ebenfalls nichts wissen will der Ständerat vom nationalrätlichen Vorschlag, wonach bei der Beurteilung der Kriterien für die Vergütung für Schäden durch geschützte Tierarten nicht nur die Kantone, sondern auch andere «betroffene Kreise» angehört werden können.

So oder so steht fest, dass Wölfe und andere geschützte Tierarten weniger Schutz vor dem Abschuss haben als bisher. Das letzte Wort wird voraussichtlich das Stimmvolk haben: Naturschutzorganisationen haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine inakzeptable Schwächung des Artenschutzes.

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